Umfang der Bonitätsprüfung durch die OeKB
Die Bonitätsprüfung eines Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV) oder eines Mitgliedwerbers umfasst die Evaluierung seiner gesamten wirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen, finanziellen und personellen Lage.
Die Durchführung der Prüfung erfolgt insbesondere auf Basis der testierten Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre.
Für die fortlaufenden Prüfung der Bonität sind die BGV verpflichtet, zumindest jährlich (spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres) den jeweils letzten Jahresabschluss zu übermitteln.
Nach durchgeführter Bonitätsprüfung erfolgt eine Einstufung in die Bonitätsklassen 1 bis 5, wobei die Klasse 5 ein Unternehmen mit geringster Bonität repräsentiert. Stehen keine entsprechenden Daten zur Verfügung, erfolgt automatisch eine Einstufung in die Bonitätsklasse 5.
Aufgrund der Bonitätsprüfung wird ein individueller Freibetrag festgesetzt, der von den variablen Sicherheiten abgezogen wird.
Zur Berechnung der Bonitätsklasse relevante Kennzahlen