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  Abrechnungsarten im Finanzclearing 

Periodenabrechnung (Erstes Clearing)

Das erste Clearing findet monatlich am 10. Arbeitstag (für den jeweils vorangegangenen Monat) statt. Die Abrechnung wird auf elektronischem Weg mittels Last- und Gutschriftsverfahren durchgeführt. Lastschriften werden mittels Einzugsverfahren am Abrechnungskonto belastet. Gutschriften werden nach Abzug der Clearinggebühren auf das Abrechnungskonto des Handelsteilnehmers überwiesen.

Nachverrechnung

Auf Wunsch eines Marktteilnehmers, oder durch eine fehlerhafte Datenlieferung seitens AGCS, kann es zu einer Nachverrechnung kommen. Die Differenzrechnung wird per Gut- oder Lastschrift erstellt und an die betroffenen Marktteilnehmer versendet.

 

Nachverrechnungen werden zwischen Erstem und Zweitem Clearing durchgeführt und berücksichtigen neu angelieferte Daten.

Endabrechnung (Zweites Clearing)

Die Endabrechnung erfolgt monatlich für den jeweils 15 Monate zurückliegenden Monat, auf Basis der im Zuge der Ablesung tatsächlich ermittelten Daten. Energiegutschriften bzw. Energierechnungen sowie Gebührenrechnungen werden an die Marktteilnehmer versendet. Nach dem zweiten Clearing kann für diese Periode keine Nachverrechnung mehr durchgeführt werden.



Kontakt

Service Center Energie Clearing

Tel. +43 1 53127-2060

Fax +43 1 53127-4060

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