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  Teilnahmevoraussetzung der AGCS 

Der Weg zur Martktteilnahme

Will sich ein Bilanzgruppenverantwortlicher (BGV) am österreichischen Gasmarkt in der Regelzone OST registrieren lassen, muss er eine Bilanzgruppe einrichten und einen Antrag auf Zulassung bei der Verrechnungsstelle stellen.


Nach der Registrierung überprüft die Verrechnungsstelle (BKO), ob der Antragsteller die technischen Voraussetzungen erfüllt. Die OeKB übernimmt die Prüfung der finanziellen Anforderungen nach AB-BKO.

 

Erfüllt der Antragsteller alle Voraussetzungen, so schließt er mit dem BKO einen BGV-Vertrag ab und bekommt eine "Green Card" ausgestellt. Diese legt er bei der E-Control vor, welche dann die Erlaubnis zur Teilnahme am österreichischen Energiemarkt erteilt.

Der Weg zur Marktteilnahme auf einen Blick

  • Antrag auf Zulassung bei der AGCS
  • Übermittlung der testierten Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre
  • Aktueller Firmenbuchauszug
  • Positives Ergebnis der Bonitätsprüfung
  • Einzugsermächtigung auf ein Verrechnungskonto
  • Sicherheitenhinterlegung gemäß Regelwerk in ausreichender Höhe


Kontakt

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