Umfang des Risk Managements durch die OeKB
Die Stromhändler sind verpflichtet, zur Deckung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber der OeMAG angemessene Sicherheiten zu stellen.
Die OeKB verwaltet die von den Stromhändlern zugunsten der OeMAG hinterlegten Sicherheiten und ist im Auftrag der OeMAG für deren Verwertung und Freigabe zuständig. Die Sicherheitenanforderungen bzw. die Höhe der hinterlegten Sicherheiten werden von der OeKB laufend neu berechnet bzw. bewertet.
Berechnung der Höhe der Sicherheiten
| Höhe der Sicherheiten (in Euro) |
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= [(Kleinwasserkraft - Jahresumsatz (in kWh)) |
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x Verrechnungspreis für Kleinwasserkraft (in €/kWh) |
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+ (sonstiger Ökostrom - Jahresumsatz (in kWh) |
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x Verrechnungspreis für sonstigen Ökostrom (in €/kWh))/6] |
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x (1 + USt/100) |
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Der Jahresumsatz von "Kleinwasserkraft" und "sonstigen Ökostrom" wird auf Basis der der Ökostromabwicklungsstelle bekannten Informationen bezüglich des zu erwartenden Jahresumsatzes hochgerechnet.
Die Verpflichtung zur Stellung von Sicherheiten entfällt bei Gesamtjahresumsätzen unter 30.000 Euro in allen drei Regelzonen (Bagatellgrenze).
Instrumente, um Sicherheiten zu stellen
Die zu hinterlegenden Sicherheiten sind grundsätzlich unbefristet zu stellen. Die Zugriffsmöglichkeit der OeMAG auf die zu hinterlegenden Sicherheiten ist uneingeschränkt und unmittelbar.
Die Stromhändler können ihre Sicherheitenanforderungen durch
erfüllen.