Bei der Absicherung von Exportkrediten können Waren ausländischen Ursprungs generell unabhängig vom Vertragswert und der Länderkategorie bis zu 50 % mitgedeckt werden. Für kurzfristige Exportkredite in Länder der Kategorie 0 bis 4 ist die Deckung von Auslandsanteilen auch bis zu 100 % möglich.
Die 50%-Grenze gilt sowohl für kommerzielle Exportkredite als auch für Soft Loans. Bei Soft Loans wird aufgrund ihrer direkten Budgetwirksamkeit besonders auf den tatsächlichen Bedarf und die Notwendigkeit der Mitversicherung dieser Anteile Bedacht genommen werden.
Sonderregelungen
Bitte kontaktieren Sie Ihren Kundenbetreuer, falls bei der Absicherung von kommerziellen Krediten bis zu 10 Mio. Euro mit diesem Auslandsanteil nicht das Auslangen gefunden wird und besondere Umstände vorliegen, die auch eine darüber hinaus gehende Deckung von Auslandsanteilen gerechtfertigt erscheinen lassen.
Einzelfallsbetrachtung
Wenn bei einem einzelnen Geschäftsfall große Folgewirkungen auf die österreichische Leistungsbilanz zu erwarten sind, zum Beispiel in Form von:
- Zulieferungen von in Österreich erzeugtem Vormaterial,
- Folgelieferungen von Materialien für die mit der gelieferten Maschine zu erzeugenden Produkte oder
- Projekte mit Referenzcharakter beziehungsweise hohem High Tech-Anteil
oder alternativ zur Einzelfallsbetrachtung das
Pauschalierungsmodell
Es wird eine auf ein Jahr befristete Gesamtbetrachtung Ihres Unternehmens durch die OeKB/Abteilung Projekt- und Umweltanalysen vorgenommen. Dabei wird eine Analyse der jährlichen Gesamtexporte Ihres Unternehmens durchgeführt, ob darin ein zumindest 50%-iger österreichischer Wertschöpfungsanteil enthalten ist und ein durchschnittlicher Auslandsanteil ermittelt, der dann für sämtliche zukünftigen Geschäftsfälle vorgemerkt wird. Die Betrachtung des Auslandsanteiles von einzelnen Geschäftsfällen wird durch diese Vorgangsweise ersetzt. Nach einem Jahr und danach alle 3 Jahre erfolgt ein Monitoring auf Basis aktueller Kennzahlen mit eventuell erforderlichen Anpassungen der Rahmenbedingungen.
Rückversicherungen
Bei großen oder risikoreichen Projekten sowie bei einer länderweise angespannten Obligolage wird die OeKB in der Regel versuchen, für etwaige große Fremdanteile Rückversicherungen von anderen ECAs oder vom privaten Versicherungsmarkt zu erhalten.
Internationale Richtlinien
Die Einhaltung etwaiger internationaler Limitierungen betreffend die Deckung von Lokalkostenanteilen ist zu beachten.
Zur Berechnung des Auslandsanteiles verwenden Sie bitte die "Analyse der Wertschöpfung auf Basis des Warenursprungs" inkl. Erläuterung.