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  Private Kreditversicherungen 

Traditionell kurzfristig zahlbare Exporte, wie z.B. die Lieferung von Rohstoffen, Konsumgütern und Dienstleistungen an Endverbraucher, Gebrauchsgüter, Zwischenerzeugnisse oder Komponenten werden seit 01.01.2005 nicht mehr von der OeKB als Bevollmächtigte des Bundes abgesichert.

 

In diesem Fall können private Kreditversicherer – wie z.B. die OeKB Versicherung AG oder die Prisma Kreditversicherungs-AG aus der OeKB Gruppe – den Exporteur beraten.

 

Nicht betroffen sind kurzfristig zahlbare Investitionsgüterexporte außerhalb der EU/der klassischen OECD-Länder: Diese Geschäfte können auch künftig via OeKB mit Bundesgarantien abgesichert werden.



Kontakt

Service Center Exportgarantie

Tel. +43 1 53127-2600

Fax +43 1 53127-5697

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