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  Bedingungen für die Exportgarantien 

Mit dem Ziel die österreichische Wirtschaft zu fördern, steht bei der Absicherung von Exporten einerseits die inländische Wertschöpfung im Vordergrund, andererseits hat die OeKB als offizielle österreichische ECA internationale Richtlinien zu beachten. 

Österreichische Wertschöpfung - Auslandsanteil

Mit dem Ziel die österreichische Wirtschaft zu fördern, steht bei der Absicherung von Exporten die inländische Wertschöpfung im Vordergrund.


Lieferungen, für die ein österreichisches Ursprungszeugnis ausgestellt wird, gelten als 100 % österreichische Wertschöpfung. Bei Leistungen ist nicht der Warenursprung, sondern der Sitz des Leistungserbringers ausschlaggebend.

 

Im Zuge der zunehmenden Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft ist es jedoch erforderlich, in vermehrtem Ausmaß Auslandsanteile mitzudecken. Lieferungen/Leistungen aus dem Bestellerland (= lokale Kosten) sowie aus Drittländern ergeben zusammen den Auslandsanteil.

Nähere Informationen zur Auslandsanteilsregelung

Internationale Richtlinien

Als offizielle österreichische Exportkreditversicherung, die im Auftrag der Republik handelt, hat die Oesterreichische Kontrollbank alle Richtlinien und Vereinbarungen im Rahmen der OECD, der EU sowie der Berner Union zu beachten. Ziel dabei ist es, einen fairen Wettbewerb zwischen den Mitgliedsländern zu gewährleisten.

Zu den wichtigsten Vorgaben des OECD-Konsensus
Zu den OECD-Kriterien für Projektfinanzierung


Kontakt

Service Center Exportgarantie

Tel. +43 1 53127-2600

Fax +43 1 53127-5697

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Ein OeKB Service für das Bundesministerium für Finanzen