Der Pariser Club ist der informelle Zusammenschluss öffentlicher Gläubiger mit dem Ziel, eine passende und dauerhafte Lösung für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Schuldnerländer zu finden. Dies wird im Wege der Umschuldung realisiert.
Umschuldungen sind Vereinbarungen zu jenen Auslandsschulden eines Schuldnerlandes, die aus Lieferungen und Leistungen stammen, die von den Gläubigerländern im Rahmen ihres jeweiligen Exportgarantiesystems versichert bzw. dem staatlichen Entwicklungshilfebereich zuzuordnen sind.
Der Pariser Club hat keine Organisationsstruktur mit schriftlich festgelegten Statuten. Seine Verfahrensregeln haben sich im Laufe seines rund 55-jährigen Bestehens herausgebildet und werden bei Bedarf weiterentwickelt.