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  Abwicklung von politischen und wirtschaftlichen Schadensfällen 

Ist ein Geschäft mit einer Bundesgarantie abgesichert und der Schuldner zahlt nicht, kann der Garantienehmer einen Haftungsantrag stellen. Für seine Forderung erhält er eine Entschädigung im Ausmaß der Deckungsquote.

Voraussetzung für die Entschädigung

  • Der Vertragspartner hat seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
  • Ein wirtschaftlicher oder politischer Haftungstatbestand ist eingetreten (wirtschaftlich: Zahlungsverzug oder Insolvenz des Schuldners - politisch: Krieg, Revolution, Transferbeschränkungen).
  • Sie haben alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und können dies auch dokumentieren. 

Von der Schadensmeldung zur Entschädigung

  • Füllen Sie bitte das entsprechende Haftungsantragsformular (siehe Downloads) aus.
  • Übermitteln Sie das Formular Ihrem/Ihrer OeKB-Kundenbetreuer/in. Legen Sie auch alle Unterlagen bei, die dokumentieren, dass Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt haben.
  • Die OeKB prüft die Unterlagen und leitet den Fall mit einem Erledigungsvorschlag an das Finanzministerium (BMF) weiter.
  • Die Entscheidung erfolgt je nach Schadenshöhe und Komplexität des Falles innerhalb weniger Tage oder Wochen.
  • Wenn der Schaden anerkannt ist, zahlt Ihnen die OeKB prompt alle Überfälligkeiten aus. Zukünftige Fälligkeiten werden zu den im Vertrag mit dem Schuldner vereinbarten Terminen ausbezahlt.

Anbot auf Abtretung der Exportforderungen

Damit die OeKB auszahlen kann, benötigt sie von Ihnen ein Anbot auf Abtretung der Exportforderungen (siehe Downloads). Mit diesem bieten Sie die Abtretung der im Haftungsantrag geltend gemachten Forderungen an. Wenn die OeKB dieses Anbot annimmt, müssen Sie die Forderungsabtretung in Ihren Büchern vermerken. Damit sichern Sie dem Bund den Rückführungsanspruch für Zahlungen des Schuldners.

Rechtsverfolgungsmaßnahmen

Diese setzen Sie bei einem wirtschaftlichen Haftungsfall selbst in Abstimmung mit der OeKB. Die Maßnahmen sollen angemessen und wirtschaftlich vertretbar sein. Holen Sie deshalb vor Einleitung Kosten verursachender Schritte oder vor Forderungsverzichten immer die Zustimmung der OeKB ein. 

 

Für abgestimmte Rechtsverfolgungsmaßnahmen haben Sie Anspruch auf Kostenersatz. Legen Sie uns daher alle Rechnungen der betreibenden Stellen sowie die Belege für die von Ihnen getätigten Zahlungen vor. Die OeKB ersetzt die Kosten nach Abschluss des Geschäftsfalles.

 

Bei Zahlungsverzug eines öffentlichen Vertragspartners (politischer Haftungsfall)  erfolgen regelmäßige Interventionen bei den zuständigen politischen Stellen. Falls das Land, in dem der Schuldner seinen Sitz hat, generell in Zahlungsschwierigkeiten ist, münden politische Haftungsfälle häufig in Umschuldungen.

Abschluss des Geschäftsfalles

Ein Geschäftsfall wird dann abgeschlossen, wenn die gesamte Forderung einbringlich gemacht wird oder die weitere Rechtsverfolgung aussichtslos (z.B. weil der Konkursantrag des Schuldners mangels Masse abgewiesen wurde) bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Bitte stellen Sie die Rechtsverfolgung nie ohne vorherige Rücksprache mit der OeKB ein. 

Ausschluss der Haftung

Unter gewissen Umständen kann Ihr Haftungsantrag gar nicht oder nicht zur Gänze anerkannt werden. Zum Beispiel, wenn Sie den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen oder die garantievertraglichen Bestimmungen nicht einhalten. Gründe für den Ausschluss der Haftung finden Sie im §7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.



Kontakt

Dr. Peter Gaspari

Tel. +43 1 53127-2673

Fax +43 1 53127-4673

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