Antrag
Anträge auf Erteilung einer Wechselbürgschaft reichen Sie via Hausbank ein. Wechselbürgschaftsanträge sind in schriftlicher Form mittels Formularen zu stellen. Sie finden sämtliche Formulare im Download Center. Die Krediteinräumung und Abwicklung des Antrages erfolgt durch Ihre Hausbank. Das Rechtsverhältnis zwischen Kreditinstitut und OeKB ist durch einen Treuhandvertrag geregelt.
Haftungsübernahme
Nach Risikobeurteilung und positiver Begutachtung durch den Beirat übernimmt der Bundesminister für Finanzen die Haftung. Ihrer Hausbank wird die Wechselbürgschaftszusage mit den jeweiligen Bedingungen und Auflagen übermittelt. Sodann kann der vom Exporteur bzw. von der Bank unterfertigte Wechsel zur Einholung der Bürgschaft des Bundes eingereicht werden. Die Refinanzierung wird über die Kreditabteilung in Anspruch genommen.
Entgelt
- Das Entgelt für die Wechselbürgschaftszusage wird vom Höchstbetrag bzw. vom gemeldeten Finanzierungsbedarf für jedes Quartal im Vorhinein berechnet.
- Es beträgt 0,3 % bis 0,4 % p.a. für revolvierende Zusagen und Einzelgeschäfte.
- Für Beteiligungen und beteiligungsähnliche Rechtsgeschäfte wird ein Entgelt zwischen 0,2 % p.a. und 0,8 % p.a. verrechnet.
- Das Mindestentgelt für Biet-, Anzahlungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien beträgt 0,2 % p.a.
- Bei Antragstellung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1‰ der beantragten Zusagenhöhe (mindestens 10,-- Euro, höchstens jedoch 720,-- Euro) verrechnet.
- Wechsel, die mit der Bürgschaft des Bundes versehen sind, sind gemäß § 8 AusfFG gebührenbefreit. Die diesbezüglichen Kreditverträge sind gemäß § 33 Gebührengesetz ebenfalls von der Kreditvertragsgebühr befreit.
- Bei Wechselbürgschaftspromessen fällt ausschließlich Bearbeitungsentgelt an.