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  Wechselbürgschaften 

Die Wechselbürgschaft ist eine Bundeshaftung nach §2 AusfFG und bietet die Möglichkeit, zinsgünstige Finanzierungen von Exportgeschäften in Anspruch zu nehmen.

 

Neben Ihren laufenden Exportgeschäften können Sie Beteiligungen im Ausland, Einzelgeschäfte mit ausländischen Vertragspartnern sowie Markterschließungsaufwendungen auf Basis einer Wechselbürgschaft finanzieren.

  • Die Wechselbürgschaft ermöglicht die Finanzierung von Exporten sowohl im Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen (KRR) als auch im Exportfinanzierungsverfahren (EFV) der OeKB.
  • Refinanzierungen im KRR stehen Großunternehmen zur Verfügung. KMU* werden von der "Österreichischer Exportfonds" GmbH betreut. EFV-Refinanzierungen können Exportunternehmen unabhängig ihrer Größe nützen.
  • Wechselbürgschaften werden befristet oder revolvierend eingeräumt.
  • Der Bund übernimmt die Bürgschaft auf Wechsel für den Akzeptanten (Exporteur) oder für den Aussteller (Solawechselbürgschaft).
  • Voraussetzung für die Erteilung von Wechselbürgschaftszusagen ist ein positiver Effekt des Grundgeschäfts auf die österreichische Leistungsbilanz.

 

 

* Als Klein- und Mittelunternehmen (KMU) gelten Unternehmen, die
  • weniger als 250 Personen (Vollzeit) beschäftigen und
  • die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro aufweisen.
 
Benutzerhandbuch der Europäischen Kommission zur KMU-Definition


Kontakt

Mag. Wolfgang Pitsch

Tel. +43 1 53127-2590

Fax +43 1 53127-4590

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Dr. Ulrike Zabini

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