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  Soft Loans 

Neben der Exportfinanzierung zu kommerziellen Konditionen kann die österreichische Exportwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen die Refinanzierung zu Soft Loan-Konditionen nutzen. Soft Loan-Finanzierungen stehen nur für ausgewählte Länder und Projekte zur Verfügung.

Ziel

Soft Loan-Finanzierungen werden gemäß der vom Bundesministerium für Finanzen verfolgten österreichischen Soft Loan-Politik zur Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft im internationalen Wettbewerb und mit dem Ziel eingesetzt, zur nachhaltigen Entwicklung der Empfängerländer beizutragen. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich in EURO.

Exporteursqualifikation

Das in Österreich ansässige Exportunternehmen/der in Österreich ansässige Generalunternehmer muss, im entsprechenden Sektor, über Mitarbeiter mit fachspezifischem Know-how in Österreich verfügen, dieses weiter entwickeln und im entsprechenden Sektor von Österreich aus vergleichbare Referenzprojekte ohne Soft Loan-Finanzierung durchgeführt haben und weiterhin durchführen.

Formen 

Soft Loan-Finanzierungen können entweder als Pre-mixed Credit (ein Kredit mit niedrigem Zinssatz, langer Kreditlaufzeit und tilgungsfreier Periode) oder als Mixed Credit (ein Finanzierungspaket in der Regel bestehend aus 15 % bzw. 20 % nicht rückzahlbarem Zuschuss - Grant - des Bundesministeriums für Finanzen und 85 % bzw. 80 % Soft Loan-Kredit) dargestellt werden. Stützungsleistungen der Öffentlichen Hand ermöglichen diese günstigen Konditionen.

 

Im Rahmen einer Sondermaßnahme werden vom Bundesministerium für Finanzen bis auf weiteres zusätzliche Zuschussleistungen in Form von Grants gewährt, die eine Reduktion der Gesamtkosten für den Abnehmer bewirken.

Auslandsanteil

Soft Loan-Finanzierungen sind überwiegend an österreichische Lieferungen/Leistungen gebunden. Der maximal zulässige Auslandsanteil (darunter versteht man Drittlandszukäufe und Lokalkostenteile) ist mit 50 % vom Vertragswert festgesetzt. 


Projektprüfung

Damit die OeKB-Abteilung Projekt- und Umweltanalysen die Erfüllung der Kriterien bei Ihrem Projekt prüfen kann, legen Sie bitte dem Garantieantrag einen ausgefüllten Soft Loan-Fragebogen bei. Für sogenannte de-minimis-Projekte, das sind jene mit einem Auftragswert unter 2 Mio. SZR (Sonderziehungsrechten), ist ein vereinfachter Fragebogen vorgesehen.

 

Ab 1. Dezember 2010 wurden neue Soft Loan-Fragebögen eingeführt. Gegenüber den vorherigen, nunmehr über drei Jahre in Kraft befindlichen Fragebögen, wurden lediglich geringfügige Ergänzungen und Aktualisierungen vorgenommen. 

 

Wesentliche Neuerungen sind Fragen, die zur besseren Erklärung des Projektcharakters führen sollen, sowie Fragen zum Exportunternehmen selbst. Dies soll sicher stellen, dass nur österreichische Exportunternehmen, die bereits nachweislich über das zur Durchführung des beantragten Projektes erforderliche Know-how in Österreich verfügen, in den Genuss österreichischer Soft Loans kommen können. Des Weiteren ist - für den Fall ausschließlicher oder vorwiegender Dienstleistungsexporte im Rahmen des österreichischen Soft Loan-Programmes - eine klare Darstellung, welche Leistungen als soft loan-fähig angesehen werden können, enthalten.

 

Neben den bisherigen Anforderungen an den österreichischen Exporteur – der Prüfung der Bonität und Erfüllungsfähigkeit – wird künftig stärker als bisher auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen kommerziell- und soft loan-finanzierten Exportgeschäften geachtet.


Kontakt

Ilse Czermak

Tel. +43 1 53127-2433

Fax +43 1 53127-4433

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Margarete Biedermann

Tel. +43 1 53127-2483

Fax +43 1 53127-4483

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Mag. (FH) Verena Valduga

Tel. +43 1 53127-2646

Fax +43 1 53127-4646

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Service Center Kreditabteilung

Tel. +43 1 53127-1717

Fax +43 1 53127-5533

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