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  Umwelt 

Für Österreichs Wohlstand spielen traditionell internationale Arbeitsteilung, Außenhandel und Direktinvestitionen im Ausland eine Schlüsselrolle.

Nachhaltige Projekte, die auch in einem geänderten Anspruchsumfeld erfolgreich sind, ermöglichen eine dauerhaft günstige Entwicklung der Volkswirtschaft.

  Umweltrichtlinien in der OECD

Die Regierungen der OECD-Länder haben sich verpflichtet, Umweltaspekte bei der Gewährung von öffentlich geförderten Exportkrediten zu berücksichtigen. Seit 2004 gelten die Umweltregeln der OECD. 2007 wurden sie überarbeitet und vom OECD-Ministerrat beschlossen.
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  Österreichische Umweltrichtlinien für Exportgarantien

Die OeKB ist im Namen der Republik Österreich für die Abwicklung von Exportgarantien zuständig. Daher betraute das österreichische Finanzministerium bereits im Jahr 2000 die OeKB mit der Aufgabe, ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit der zur Haftungsübernahme beantragten Geschäfte zu erarbeiten und anzuwenden. weiter


Österreichisches Umweltprüfverfahren 

Basis des OeKB Umweltprüfverfahrens ist die OECD-Recommendation on "Common Approaches on Environment and Officially Supported Export Credits", kurz "Common Approaches".
Diese seit 2004 geltenden Umweltregeln der OECD wurden 2007 überarbeitet und vom OECD Ministerrat beschlossen. weiter

Kontakt

Service Center Projekt- und Umweltanalysen

Tel. +43 1 53127-2824

Fax +43 1 53127-5411

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Bundesministerium für Finanzen