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  Bestrebungen außerhalb der OECD 

Die OeKB beobachtet auch außerhalb der OECD-Exportkreditgruppe die Weiterentwicklung der Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialkriterien bei Haftungsübernahme und Finanzierung.

In diesem Umfeld haben sich in den letzten Jahren die OECD Guidelines for Multinational Enterprises und die Vereinten Nationen mit einer Umweltschutzerklärung (UNEP Declaration) und dem Global Compact Programm etabliert. Internationale Finanzinstitutionen wie beispielsweise die Europäische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau (European Bank for Reconstruction and Development, EBRD) und die Weltbank haben eigene umfassende Umweltkodizes und Regelwerke entwickelt.

Regelwerke für spezifische Sektoren

Für spezifische Sektoren wurden von Fachinstituten und Organisationen Regelwerke vorbereitet, die international bekannt sind und vielfach auf freiwilliger Basis angewendet werden. Ein Beispiel sind die Empfehlungen und Regeln der World Commission on Dams (WCD) und der International Commission on Large Dams (ICOLD), welche die Neuerrichtung von Wasserkraftwerken effizienter und von höherer sozialer Verträglichkeit gestalten wollen.

Unterstützung für die Equator Principles 

Ein wesentlicher Beitrag zur Erfassung der ökologischen Auswirkungen von finanzierten Projekten ist, dass eine Reihe von namhaften Kommerzbanken für Projektfinanzierungen die sogenannten Equator Principles auf freiwilliger Basis unterstützen. Dabei sollen vor allem bei Projektfinanzierungen die Umweltkriterien der International Financial Corporation (IFC) zur Anwendung kommen.

IFC Performance Standards

Die OeKB wird daher in Zukunft mit Kommerzbanken im Rahmen der Umweltprüfung verstärkt kooperieren. Dies wird auch dadurch erleichtert, dass die "Common Approaches" der OECD-Länder eine Anwendung der IFC-Performance Standards bei Projektfinanzierungen und strukturierten Finanzierungen ausdrücklich ermöglichen, was auch im österreichischen Umweltprüfverfahren seinen Niederschlag findet.

Auswirkungen für andere OeKB Geschäftsbereiche

Die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsziele, beschlossen in der EU im Vertrag von Amsterdam, betreffen das Geschäft der OeKB auch im Kapitalmarktbereich (ÖKO-Fonds) sowie beim Klimaschutz (JI und CDM-Projekte, Emissionshandel).