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  Umweltrichtlinien in der OECD 

Die Regierungen der OECD-Länder haben sich verpflichtet, Umweltaspekte bei der Gewährung von öffentlich geförderten Exportkrediten zu berücksichtigen. Seit 2004 gelten die Umweltregeln der OECD. 2007 wurden sie überarbeitet und vom OECD-Ministerrat beschlossen.

In den letzten Jahren haben Aufmerksamkeit und Sensibilität in Fragen des Umweltschutzes und der sozio–ökonomischen Auswirkungen von Projekten weltweit beträchtlich zugenommen. Umweltaspekte wurden in der Vergangenheit bereits als Teil der Prüfung der Projektrisiken berücksichtigt.

Gemeinsame Ziele

Die Regierungen der OECD–Länder haben sich verpflichtet, Umweltaspekte bei der Gewährung von öffentlich geförderten Exportkrediten zu berücksichtigen. Dadurch soll das Umweltbewusstsein in den Käuferländern verstärkt und die Umweltkontrollverfahren aller Exportkreditagenturen (Export Credit Agencies – ECAs) vereinheitlicht werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Common Approaches on Environment and Officially Supported Export Credits 

Am 18. Dezember 2003 hat der OECD-Ministerrat erstmals formell die "Common Approaches on Environment and Officially Supported Export Credits" verabschiedet, die ein gemeinsames Vorgehen bei Umwelt und staatlich geförderten Exportkrediten regeln. Am 12. Juni 2007 wurde eine verbesserte Version beschlossen.

 

Dies betrifft alle Mitgliedsstaaten der "OECD Working Party on Export Credits and Credit Guarantees” (OECD–Exportkreditarbeitsgruppe), die geförderte Exportkredite gewähren.

Gleiche Bedingungen für Exporteure unterschiedlicher OECD-Länder

Durch die neuen Bestimmungen wird sichergestellt, dass alle Anbieter aus den OECD–Ländern gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden ("level playing field"). Selbstverständlich wird die Vertraulichkeit von Firmendaten gewahrt und werden die Hoheitsrechte der Käuferländer respektiert.

 

Ein weiterer für die Exportwirtschaft wichtiger Punkt ist die Gleichbehandlung der Exporteure in den Verfahren der unterschiedlichen OECD-Länder. Da auf Umweltprüfungsebene ein ständiger Erfahrungsaustausch über die Handhabung der jeweiligen Verfahren (Vorgangsweise bei bestimmten Fällen, Abgrenzung des Projektes, Kategorisierung) gepflegt wird, wobei dies auf bilateraler Ebene mit anderen ECAs wie auch auf OECD-Ebene innerhalb der Gruppe der Environmental Practitioners erfolgt, kommen ECAs dem Ziel einer einheitlichen Anwendung der Umweltkriterien in den OECD-Ländern immer näher.  

 

Ein Überblick der Umweltprüfverfahren der einzelnen OECD–Länder ist auf der OECD–Website verfügbar.



Kontakt

Service Center Projekt- und Umweltanalysen

Tel. +43 1 53127-2824

Fax +43 1 53127-5411

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