Die OeKB ist im Namen der Republik Österreich für die Abwicklung von Exportgarantien zuständig. Daher betraute das österreichische Finanzministerium bereits im Jahr 2000 die OeKB mit der Aufgabe, ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit der zur Haftungsübernahme beantragten Geschäfte zu erarbeiten und anzuwenden.
Um diese Aufgabe zu erfüllen, trachtet die OeKB danach:
- Bei Projekten, die von staatlich geförderten Garantien profitieren, umweltbewusstes Handeln und einheitliches Vorgehen mit dem Ziel zu fördern, ein hohes Maß an Umweltschutz zu erreichen.
- Das Bewusstsein für geeignete umweltfreundliche Technologien zu stärken und damit die Käuferländer zu deren Wohl an den hohen in Österreich geltenden Umweltstandards teilhaben zu lassen.
- Die Projektsponsoren dazu zu ermutigen, Umweltverträglichkeitsstudien vor der Projektausschreibung erstellen zu lassen und öffentlich zugänglich zu machen.
- Ein mit internationalen Vereinbarungen und Abkommen im Einklang stehendes Umweltprüfverfahren zu erstellen, um so zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
- Potentiellen Nutzen der geprüften Projekte in Bezug auf die Umwelt zu identifizieren.
- Eine aktive Rolle bei der Zusammenarbeit und beim Informationsaustausch mit anderen Exportkreditagenturen, internationalen Finanzinstitutionen, Umweltexperten und interessierten NGOs zu spielen.
Der Begriff "Umwelt" gilt als umfassend verwendet und schließt nicht nur ökologische Aspekte sondern auch soziale Themen wie beispielsweise Schutz von Kulturgütern, Berücksichtigung von unfreiwilligen Umsiedlungen und Auswirkungen auf indigene Völker (Urvölker) mit ein.