Umwelt
Zum Thema Umwelt hat man sich 2003 OECD-weit auf die "Recommendation on Common Approaches on Environment and Officially Supported Export Credits" (die so genannten "Common Approaches") geeinigt. 2006 wurden sie auf Basis der bisherigen Erfahrungen überarbeitet. Mit einigen wichtigen Veränderungen hat sie der OECD Ministerrat am 12. Juni 2007 beschlossen und publiziert.
Korruptionsbekämpfung
Im Zusammenhang mit Korruptionsbekämpfung hat die Exportkreditgruppe der OECD im Jahr 2000 ein Action Statement beschlossen. Darin wurden die staatlichen Kreditversicherer verpflichtet, von ihren Kunden bei Antragstellung eine Erklärung einzuholen, wonach bei dem zur Deckung beantragten Rechtsgeschäft keine Bestechung ausländischer Amtsträger involviert ist. Weiters waren alle Kunden über die Konsequenzen eines Zuwiderhandelns zu informieren.
Im Bestreben, den Kampf gegen die Korruption zu forcieren, wurde im Mai 2006 die Erweiterung dieses Action Statements beschlossen. Im Dezember desselben Jahres erfolgte die Umwandlung des erweiterten Action Statements in eine formelle OECD-Empfehlung.
Ziel
Die OECD will mit dieser Empfehlung den Bewusstseinsbildungsprozess zur Bekämpfung der Korruption weiter stärken. In diesem Zusammenhang werden die Exportunternehmen auch ermuntert, interne Managementkontrollsysteme zu implementieren, um Bestechungsfällen effektiv vorbeugen zu können.
An die Exportkreditversicherungsagenturen richtet die Empfehlung die Aufforderung, Bestechung ausländischer Amtsträger bei Exportgeschäften durch zusätzliche Maßnahmen noch wirksamer zu bekämpfen.
Wesentliche Maßnahmen
- Information durch den Exporteur/Antragsteller, ob er bzw. von ihm Beauftragte innerhalb der letzten fünf Jahre wegen Bestechung ausländischer Amtsträger von einem nationalen Gericht rechtskräftig verurteilt wurde oder ob gegenwärtig Anklage besteht.
- Überprüfung, ob der Exporteur/Antragsteller auf einer Ausschlussliste bestimmter internationaler Finanzinstitutionen (IFIs) aufscheint (z.B. Weltbank, EBRD).
- Vertieftes Prüfverfahren, wenn bestimmte Sachverhalte (Aufscheinen auf IFI-Ausschlussliste, Verurteilung, Anklage) oder beim beantragten/genehmigten Geschäftsfall Anhaltspunkte für Bestechung vorliegen.
- Dazu zählt u.a. die Einholung von zusätzlichen Informationen, wenn ein IFI-Ausschluss, eine Verurteilung oder eine Anklage vorliegt oder gegebenenfalls die Aufforderung, Details über etwaige Provisionen bekannt zu geben (Empfänger, Höhe, Zweck).
- Im Falle einer Verurteilung sind darüber hinaus Informationen einzuholen, welche Maßnahmen getroffen wurden, um künftig Bestechungsfälle zu vermeiden.
Die Umsetzung der in der OECD-Empfehlung vorgesehenen Maßnahmen erfolgte mit Beginn des Jahres 2007.
Für die Exporteure/Antragsteller bedeutet dies im Wesentlichen, dass am Antragsformular zusätzliche Fragen nach IFI-Ausschlussliste und Verurteilung/Anklage zu beantworten sind, für die Exportkreditversicherungsagenturen, dass bei der Antragsbearbeitung zusätzliche Informationen zu berücksichtigten sind.
Die schon bestehenden Maßnahmen bleiben aufrecht:
- Information der Strafverfolgungsbehörden, wenn ein Verdacht auf Bestechung besteht.
- Ablehnung der Deckung oder Entschädigung, wenn das Geschäft durch Bestechung zustande gekommen ist.
Sustainable Lending
Die Vergabe von öffentlich unterstützten Exportkrediten soll verantwortungsbewusst erfolgen und zur nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Abnehmerlandes beitragen. Zur Stärkung dieses Grundgedankens hat die Exportkreditgruppe Prinzipien und Leitsätze für die Vergabe von öffentlich unterstützten Exportkrediten an öffentliche Abnehmer in Ländern mit niedrigem Einkommen beschlossen. Diese sehen u.a. vor, dass die Schuldentragfähigkeitsanalysen von IWF und Weltbank berücksichtigt und etwaige Beschränkungen für kommerzielle Kredite beachtet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass kommerzielle Exportkredite an diese Länder nicht zu einer künftigen Schuldenkrise beitragen.
OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen
Die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen sind Empfehlungen der Regierungen für ein verantwortungsvolles und dem geltenden Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten bei Auslandsaktivitäten. Sie umfassen die Bereiche soziale Verantwortung, Offenlegung von Information, Arbeitsbeziehungen, Bekämpfung der Korruption, Umweltschutz, Verbraucherinteressen, Wissenschaft und Technologie, Wettbwerb und Besteuerung.
Für Beteiligungsgarantien und Wechselbürgschaften für Beteiligungen werden Ihre Kenntnisnahme dieser Leitsätze sowie Ihre Bestätigung, dass Sie bestrebt sind, diese Leitsätze bestmöglich bei Ihren Auslandsaktivitäten zu berücksichtigen, Bestandteil der Anträge sein.
Mit dieser Maßnahme erfüllen wir einen in Form eines Entschließungsantrages erhaltenen parlamentarischen Auftrag.
Nähere Informationen des BMWFJ zum Download
Die kompletten Leitsätze zum Download
Informationen erhalten Sie auch unter:
Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend
"Export- und Investitionspolitik"
Stubenring 1
1011 Wien
Telefon: +43 1 71100/5180 oder 5792
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