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  KESt und EU-Quellensteuer zu ausländischen Investmentfonds 

Das Investmentfondsgesetz regelt die Meldung der KESt-Beträge für ausländische Investmentfonds an die Oesterreichische Kontrollbank AG. Das EU-Quellensteuergesetz setzt die Bestimmungen der EU-Zinsenrichtlinie um.

 

Seit der Änderung des Investmentfondsgesetzes im Juli 2005 werden KESt-Beträge zu ausländischen Investmentfonds, sogenannte "Meldefonds" oder "blütenweiße Fonds", an die OeKB gemeldet.

 

Die OeKB betreibt die Infrastruktur für KESt-Meldungen zu Investmentfonds zur einfachen Abwicklung der Meldeerfordernisse und bietet den elektronischen Bezug von KESt-Beträgen und weiteren Fondsdaten an.

 

Nähere Informationen zu KESt und EU-Quellensteuer



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