Das Investmentfondsgesetz regelt die Meldung der KESt-Beträge für ausländische Investmentfonds an die Oesterreichische Kontrollbank AG. Das EU-Quellensteuergesetz setzt die Bestimmungen der EU-Zinsenrichtlinie um.
Seit der Änderung des Investmentfondsgesetzes im Juli 2005 werden KESt-Beträge zu ausländischen Investmentfonds, sogenannte "Meldefonds" oder "blütenweiße Fonds", an die OeKB gemeldet.
Die OeKB betreibt die Infrastruktur für KESt-Meldungen zu Investmentfonds zur einfachen Abwicklung der Meldeerfordernisse und bietet den elektronischen Bezug von KESt-Beträgen und weiteren Fondsdaten an.
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