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28.07.2010

  EU verschärft Sanktionen gegen den Iran 

Die vom Rat der Europäischen Union am 26. Juli 2010 beschlossenen Iran-Sanktionen führen auch zu Einschränkungen bei der Absicherung von Exportkrediten.

Nur mehr kurzfristige Geschäfte versicherbar

Ab sofort dürfen nur mehr kurzfristige Exportkredite abgesichert werden, wobei Zurückhaltung bei der Gewährung von neuen Garantien zu üben ist. Die Absicherung von mittel-/langfristigen Exportkrediten ist nicht mehr möglich.

Weitere Banken auf der Verbotsliste

Neben den bereits bisher sanktionierten Banken Melli und Sepah können folgende iranischen Banken nicht mehr akzeptiert werde:

  • Bank Mellat
  • Bank Refah
  • Bank Saderat
  • Export Development Bank
  • Post Bank
  • Banque Sina
  • Bank Kargoshaee
  • Persia International Bank, London
  • Future Bank, Bahrain
  • First East Export Bank, Malaysia
  • Banco Internacional De Desarrollo, Venezuela

 

Darüber hinaus wurde die Liste der sanktionierten Unternehmen, Einrichtungen und Personen ausgeweitet.

Zahlungsverkehr wird beschränkt

Grundsätzlich sind alle Zahlungen aus dem oder in den Iran, die einen Betrag von 10.000 Euro überschreiten, der zuständigen nationalen Behörde zu melden.

 

Jeglicher Geldtransfer, der 40.000 Euro übersteigt, bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die Behörde, wobei die Zahlung als genehmigt gilt, wenn sie nicht innerhalb von 4 Wochen abgelehnt wird.

 

Zudem werden die Bankbeziehungen zu iranischen Banken verstärkt überwacht bzw. eingeschränkt.

Sanktionen gegen die iranische Öl- und Gasindustrie

Die Lieferung und Finanzierung von wesentlichen Ausrüstungen und Technologien für die Schlüsselbranchen der Öl- und Gasindustrie ist verboten. Davon betroffen sind die Bereiche Raffination, Flüssigerdgas, Exploration und Produktion. Ebenso verboten sind Investitionen in diesen Bereichen.

Geschäfte mit dem Iran zunehmend schwieriger

Als weitere Maßnahme wird die Liste der genehmigungspflichtigen Exportgüter erweitert. Insgesamt wird durch diese Sanktionen die Abwicklung von Geschäften mit dem Iran schwieriger und komplizierter werden. Einige Punkte wie zum Beispiel das Prozedere für Zahlungsgenehmigungen, die Liste der genehmigungspflichtigen Güter oder die Festlegung von Schlüsseltechnologien für die Öl- und Gasindustrie müssen noch separat auf EU- bzw. nationaler Ebene geregelt werden.
 
Bestehende Geschäfte und der Handel für Lebensmittel, landwirtschaftliche, medizinische oder sonstige humanitäre Zwecke sind von den neuen Maßnahmen in abgeschwächter Form betroffen bzw. ausgenommen.


Kontakt

Service Center Internationales und Services

Tel. +43 1 53127-2606

Fax +43 1 53127-4606

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