Nach jahrelangen Verhandlungen innerhalb der OECD konnte Anfang Februar diesen Jahres eine Einigung über die Harmonisierung der wirtschaftlichen Prämien erzielt werden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Mindestprämien für die Deckung politischer Risiken (=Länderrisiken) wird es ab Inkrafttreten der neuen Bestimmungen am 1. September 2011 auch Mindestprämien für die wirtschaftlichen Risiken (=Käuferrisiken) geben.
Käuferbonität als Orientierungshilfe
Die Festlegung dieser wirtschaftlichen Mindestprämien orientiert sich in erster Linie an der Käuferbonität, sollte jedoch auch die Einschätzung einer internationalen Ratingagentur vorhanden sein, wird diese ebenfalls zur Beurteilung herangezogen. Für jede der sieben bisher schon bestehenden Landkategorien wurde eine bestimmte Anzahl von Käuferkategorien definiert, welche auch öffentliche bzw. souveräne Käufer inkludiert. Jeder Käufer/Abnehmer/Schuldner wird in eine dieser Käuferkategorien eingeordnet. Vertraglich vereinbarte Sicherheiten können prämienmindernd berücksichtigt werden.
Ausnahmen für kleinere Geschäfte
Dieses neue Prämiensystem gilt generell für alle Kreditgeschäfte mit einem Zahlungsziel ab 2 Jahren. Kleinere Transaktionen, das sind Geschäftsfälle bis inklusive 5 Mio. Euro, sind von den vorgenannten Regeln ausgenommen. Hier kann die bisher geübte Praxis der transaktionsbezogenen Risikoevaluierung beibehalten werden. Diese speziell für KMU wichtige Ausnahmebestimmung geht vor allem auf die österreichische Initiative in den Verhandlungen zurück.
Die Angemessenheit der Prämiensätze wird 4 Jahre nach Inkrafttreten auf OECD-Ebene überprüft werden.
Keine großen Abweichungen erwartet
In Summe erwarten wir keine großen Abweichungen von den bisherigen Prämien, im Einzelfall kann es aber durchaus zu Prämienreduktionen bzw. -Erhöhungen kommen.
Die Umsetzung im österreichischen Prämiensystem ist in Vorbereitung. Über Einzelheiten bzw. Details werden wir Sie rechtzeitig informieren.