Am 1. April 2012 tritt die Neuregelung für die KESt-Meldung von Investmentfonds in Kraft.
Die Meldung der KESt erfolgt ab diesem Zeitpunkt durch die steuerlichen Vertreter der Fonds einmal jährlich für ausschüttungsgleiche Erträge sowie für Ausschüttungen. Die Meldung erfolgt sowohl für in- als auch für ausländische Fonds an die OeKB als Meldestelle.
Die bisherige Regelung zur Meldung der täglichen und periodischen KESt-Daten der ausländischen Fonds wird durch diese Regelung ersetzt.
Kategorie Meldefonds erstetzt den Status weiß und blütenweiß
Als KESt-Meldefonds gelten in jedem Fall jene Fonds, die bisher die Meldung der jährlichen ausschüttungsgleichen Erträge an das BMF übermittelt haben (weiße Fonds) und Fonds, die die tägliche und periodische KESt-Meldung an die OeKB geliefert haben (blütenweiße Fonds).
Die konkreten Meldefristen für die Daten sind noch in Diskussion und werden auf der OeKB-Website veröffentlicht, sobald diese vom BMF fixiert wurden.
Die Formatbeschreibung für neue KESt-Einmeldungen sowie weitere Informationen finden Sie unter www.oekb.at/kest.