Die OeKB übernimmt im Rahmen des 15 Milliarden Euro Corona-Hilfsfonds der Regierung und im Auftrag der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) die Abwicklung von Überbrückungsgarantien für Großunternehmen. Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

In diesem Dokument finden Sie Antworten der COFAG zu Detailfragen der Abwicklung: Informationen COFAG (Stand: 11.01.2022)

Fragen und Antworten

Stand: 17. April 2020, 13 Uhr

Der Corona Hilfsfonds ist ein Teil des insgesamt 50 Mrd. Euro umfassenden Corona-Hilfspakets, das die Bundesregierung für das wirtschaftliche Überleben der österreichischen Unternehmen zur Verfügung stellt. Ziel ist die rasche Bereitstellung von finanziellen Mitteln für österreichische Unternehmen, die aufgrund der Corona Krise schwerwiegende Liquiditätsengpässe haben. 

Der Gesamtrahmen des Corona Hilfsfonds beträgt 15 Mrd. Euro und soll die Liquidität von Unternehmen sicherstellen.

Informationen zum Corona-Hilfspaket der Bundesregierung

Die COFAG Überbrückungsgarantie ist eine der Maßnahmen, die aus dem Corona Hilfsfonds finanziert werden. Sie wird für endfällige Kredite ausgestellt, die Banken den Unternehmen gewähren, um deren Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die Garantie der Republik deckt 90 % der Kreditsumme.

Die OeKB wurde von der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) mit der Abwicklung der Überbrückungsgarantien für Großunternehmen beauftragt.

Die Garantie der Republik deckt 90% der Kreditsumme. Die Laufzeit ist in der Garantieerklärung festgelegt.

Die Kredithöhe orientiert sich am tatsächlichen Liquiditätsbedarf des Unternehmens und ist gedeckelt: 

  • in Höhe des Zweifachen der jährlichen Lohnsumme des Unternehmens oder
  • 25 Prozent des Jahresumsatzes oder
  • aufgrund gesonderter Begründung: Betrag, der erforderlich ist, um den Liquiditätsbedarf für die kommenden 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Gewährung der garantierten Finanzierung zu decken

Für die Beurteilung wird der jeweils höhere Betrag herangezogen. 

Unternehmen können sich für die Antragsstellung direkt an ihre jeweilige Hausbank wenden.

Der Liquiditätsbedarf ergibt sich unter anderem aus betriebsnotwendigen Zahlungen für Dienstleistungen und Waren zur Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit.  

Bei der Ermittlung des Liquiditätsbedarfs werden beispielsweise auch berücksichtigt: Zahlungen aus dem operativen Geschäftsbetrieb, Löhne/Gehälter, Mieten, einzelne laufende Kreditraten und Zinsen bzw. Steuern und Abgaben.

Der Betrachtungszeitraum zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs ist grundsätzlich der 01.03.2020 bis zum 30.09.2020. In besonderen Situationen wie z.B. Saisonalität des Geschäftsmodells, besonders intensive nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen in der Branche, kann mit Begründung ein längerer Betrachtungszeitraum, längstens aber 12 Monate ab Gewährung der garantierten Finanzierung, beantragt werden.

Details entnehmen Sie bitte dem Antrag:

Antrag von Großunternehmen auf Gewährung einer Überbrückungsgarantie nach § 2 Abs. 2 Z 7 AB-BAG-Gesetz durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH ("COFAG") zur Besicherung einer Finanzierung (garantierte Finanzierung)

Die OeKB ist von der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) mit der Abwicklung von Überbrückungsgarantien für Großunternehmen beauftragt.

Die Überbrückungsgarantie steht österreichischen Großunternehmen (ausgenommen Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen etc.) zur Verfügung, unabhängig davon ob sie exportieren oder bisher schon Kunde der OeKB sind, wenn sie: 

  • ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Österreich haben,
  • ihre wesentliche Geschäftstätigkeit in Österreich ausüben und
  • sich per 31.12.2019, vor Ausbruch der Krise, nicht gem. Art. 2 Z 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.06.2014 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden

Die weiteren Voraussetzungen, die Antragsteller erfüllen müssen, finden Sie auf den Seites 5 und 6 im Antragsformular.

Großunternehmen gemäß EU-Definition:

  • mindestens 250 Beschäftigte oder
  • mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme oder
  • mindestens zu 25 % im Eigentum eines Großunternehmens

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise Liquiditätsbedarf haben, können über ihre Hausbank eine COFAG-garantierte Finanzierung beantragen. Sie stellen dazu bei ihrer Hausbank ein Kreditansuchen.

Der Zinssatz für den Kredit beträgt maximal ein Prozent. Die Garantieentgelte sind gestaffelt nach Laufzeit: 

  • 0,5 % p.a. für das 1. Jahr
  • 1 % p.a. für das 2. und 3. Jahr
  • 2 % p.a. für das 4. und 5. Jahr

Zusätzlich fallen übliche Spesen und Gebühren an. Die effektiven Kosten erfahren Sie bei Ihrer Hausbank.

Die Abwicklung der Überbrückungsgarantien für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Den Antrag stellen Sie bitte bei Ihrer Hausbank.

Definition von Klein- und Mittelbetrieb (KMU):

  • weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeit, ohne Lehrlinge) und
  • entweder einen Umsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro und
  • Beteiligung eines Großunternehmens unter 25 %

Ja. Wenn Sie als Tourismusunternehmen gemäß EU-Definition ein Großunternehmen sind, wickelt die OeKB Ihre Überbrückungsgarantie ab.

Großunternehmen gemäß EU-Definition:

  • mindestens 250 Beschäftigte oder
  • mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme oder
  • mindestens zu 25 % im Eigentum eines Großunternehmens

Für Tourismusunternehmen, die als KMU gelten, wickelt die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) Überbrückungsgarantien ab. 

Definition von Klein- und Mittelbetrieb (KMU):

  • weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeit, ohne Lehrlinge) und
  • entweder einen Umsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro und
  • Beteiligung eines Großunternehmens unter 25 %

In beiden Fällen nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit Ihrer Hausbank auf.
 

Wir sind bemüht alle Anträge so rasch wie möglich zu bearbeiten. Es ist das Ziel, vollständige Anträge von der Einreichung bei der OeKB bis zur Genehmigung durch die COFAG binnen weniger Bankarbeitstage abzuwickeln.

So kommen Sie als Großunternehmen am schnellsten zur Überbrückungsgarantie

  1. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Hausbank auf.
  2. Stellen Sie einen Kreditantrag mit unterfertigtem Formular* inkl. notwendiger Anlagen bei Ihrer Hausbank.
  3. Ihre Hausbank unterfertigt den für sie bestimmten Teil des Formulars und leitet den Antrag und alle Informationen an uns weiter. Banken nutzen dafür das OeKB-Tool "Online Exportgarantien".
  4. Wir prüfen die Unterlagen und bereiten sie für die COFAG zur Entscheidung vor.
  5. Nach der Genehmigung durch die COFAG wird die Überbrückungsgarantie freigegeben. Ihre Hausbank kann den Kreditvertrag abschließen und den Kredit auszahlen.

* Hier gelangen Sie zu den Antragsformularen für Überbrückungsgarantien für Großunternehmen:

Antragsformular für Großunternehmen

Antrag für Großunternehmen auf Teilung einer gewährten Überbrückungsgarantie 

Ergänzungsantrag zum Antrag von Großunternehmen 

Antrag von Großunternehmen auf Gewährung einer erhöhten oder einer zusätzlichen Überbrückungsgarantie ("erweiterte Überbrückungsgarantie")

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Überbrückungsgarantien für Großunternehmen, Stand Jänner 2021 

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der COFAG.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie Ihre Bankberaterin/Ihren Bankberater oder unser Team von der Kundenberatung Export Services.

Kundenberatung Export Services
T +43 1 53127-2600
exportservices@oekb.at

Informationen der COFAG

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