Um österreichischen Exportunternehmen und Investoren trotz der besonderen Risikosituation Geschäfte mit ukrainischen Unternehmen zu ermöglichen, bieten das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die OeKB unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten. Für Geschäft im öffentlichen Sektor wurde eine spezielle Ukraine-Fazilität eingerichtet. Auch für Geschäfte im Privatsektor gibt es Deckungsmöglichkeiten.

Stand: Mai 2024

Ukraine-Fazilität für Geschäfte im öffentlichen Sektor

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) haben mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 die Voraussetzung geschaffen, österreichische Exporte in die Ukraine noch besser zu unterstützen. In den nächsten fünf Jahren sollen 500 Mio. Euro zur Deckung von Ukrainegeschäften bereitgestellt werden. Die dadurch ermöglichten Exporte sollen aktiv zum Wiederaufbau des Landes beitragen.

Die wichtigsten Eckpunkte zur Ukraine-Fazilität

  • Es erfolgt eine strikte Einzelfallprüfung.
  • Es sind nur Geschäfte im öffentlichen Sektor auf Basis einer Staatsgarantie möglich, die der Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der Basisinfrastruktur dienen - darunter fällt z. B. Transportsektor (Eisenbahnen, Brücken), Energiesektor, kommunale Infrastruktur wie Trinkwasser/Abwasser, Wärmeversorgung.
  • Die Richtgröße pro Einzeltransaktion beträgt in einem ersten Schritt 10 Mio. Euro.
    • Bei entsprechender Risikoteilung mit anderen ECAs oder vorhandener EU-Fazilitäten oder bei Multisourcing mit IFIs sind Geschäfte über 10 Mio. Euro möglich.
  • Deckung ist sowohl für Liefergeschäfte als auch Beteiligungen, wie z. B. gemeinsame Werkstätten für Züge, Straßenbahnen oder Busse, möglich.
  • Laufzeiten bis zu 10 Jahren können unterstützt werden und, soweit möglich, ist eine Refinanzierung im Exportfinanzierungsverfahren (EFV) vorzusehen.
  • Die Deckungsquote beträgt 100 %.
  • Eine österreichische Wertschöpfung von mind. 50 % ist erforderlich.
  • Weiterhin keine Deckung für die von Russland annektierten Gebiete Donezk, Luhansk, Cherson, Saporischschja und Krim, sowie kriegsnahe Regionen
  • Prämie gemäß Länderkategorie 7

Deckungsmöglichkeit für Geschäfte im Privatsektor

Österreichischen Unternehmen stehen die Instrumente des Exporthaftungsverfahrens in begrenztem Umfang für die Absicherung von Exportgeschäften in die Ukraine zur Verfügung. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die OeKB haben die Deckungsmöglichkeiten seit Kriegsbeginn mehrfach ausgeweitet.

Die Absicherung von Geschäften im Privatsektor ist aktuell zu folgenden Bedingungen möglich:

  • Liefergeschäfte bis 3 – 5 Mio. EUR mit privaten Abnehmern und staatlichen Unternehmen mit guter Bonität und
  • Beteiligungen bis 3 – 5 Mio. EUR
  • mit Zahlungszielen bzw. Laufzeit der Beteiligungsgarantie bis zu 3 Jahren und einer
  • Deckungsquote für politische und wirtschaftliche Risiken von max. 90 %
  • für Beteiligungen gilt: keine Deckung des Transferrisikos
  • es erfolgt eine strikte Einzelfallprüfung
  • vorausgesetzt wird, dass funktionierende Zahlungskanäle vorhanden sind und der Devisentransfer möglich ist
  • keine Deckung für die von Russland annektierten Gebiete Donezk, Luhansk, Cherson, Saporischschja und Krim, sowie kriegsnahe Regionen
  • keine Deckung von langfristigen Geschäften

Sie wollen auf dem Laufenden bleiben?

Dann abonnieren Sie mit wenigen Klicks unseren Export Services Newsletter und erhalten Sie alle vier bis sechs Wochen aktuelle Informationen über Länder, Änderungen bei Deckungsbedingungen, Produktneuerungen sowie Projektbeispiele und Veranstaltungshinweise.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne - gemeinsam finden wir schneller eine Lösung.

karin.roitner@oekb.at
+43 1 53127-2612