Nur ein gutes Risikomanagement und attraktive Finanzierungen ermöglichen nachhaltigen Erfolg mit Exportgeschäften und Investments im Ausland. Und genau darauf ist die OeKB seit 1950 spezialisiert. Wir bieten Ihnen Instrumente, die Ihr Unternehmen im globalen Wettbewerb stärken, und stellen Ihnen unsere jahrelange Export-Erfahrung zur Verfügung.

Nationale gesetzliche Grundlagen

Exportgeschäfte absichern und finanzieren

Wir haben eine große Zahl an Instrumenten in unserem Portfolio, mit denen wir Sie bei Ihren Exportvorhaben unterstützen können. Im Wesentlichen geht es dabei immer darum, Zahlungsausfallsrisiken zu übernehmen und dadurch die Basis für attraktive Finanzierungen über Ihre Hausbank zu schaffen.

Auf Nummer sicher bei Geschäften im Ausland

Während Sie marktfähige Risiken über Versicherungsgesellschaften wie die OeKB-Tochtergesellschaft ACREDIA absichern, können Sie sich bei der Absicherung nicht marktfähiger Risiken auf die OeKB Export Services verlassen. Seit 1950 schützen wir österreichische Exporteure im Auftrag der Regierung vor wirtschaftlichem und politischem Risiko bei Auslandsgeschäften, indem wir Exporthaftungen anbieten und abwickeln. Damit ist die OeKB die Export Credit Agency (ECA), die Exportkreditagentur, der Republik Österreich.

Die Exporthaftungen sind entweder Exportgarantien oder Wechselbürgschaften. Exportgarantien schützen vor Auslandsrisiken wie dem Zahlungsausfall des Abnehmers, beispielsweise durch politische Unsicherheiten, Devisenknappheit oder Insolvenz. Wechselbürgschaften decken das Inlandsrisiko, d.h. das Insolvenz-Risiko des Exporteurs oder der Hausbank.

Absicherung und Zugang zur Finanzierung

Mit Exportgarantien bleiben die Folgen von Zahlungsausfällen bei Exportgeschäften überschaubar. Denn sie schützen Unternehmen, deren Abnehmer aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen nicht zahlen. Bei Auslandsinvestitionen sichern die Beteiligungsgarantien gegen politische Risiken ab.

Die Exporthaftungen des Bundes bieten auch einen attraktiven Zugang zu Finanzierungsmitteln für Export- und Investitionsgeschäfte. Welche Haftungsarten für konkrete Exportgeschäfte und Investitionsprojekte ideal sind, erfahren Sie beim OeKB Export Service oder bei Ihrer Hausbank.
 

Die Services im Bereich Exporthaftungen werden von der OeKB im Auftrag der Republik Österreich (Bundesministerium für Finanzen) angeboten und abgewickelt.

Was deckt die Exportgarantie?

Grundsätzlich kann die OeKB Exportgeschäfte in allen Wirtschaftssektoren decken, ausgenommen sind Waffenlieferungen und die Nuklearindustrie.

Versicherbare Risiken sind zum einen wirtschaftliche Risiken, die mit Ihrem ausländischen Vertragspartner in Verbindung stehen. Dazu zählen ein Vertragsrücktritt, Zahlungsausfall oder die gerichtliche Insolvenz Ihres Schuldners.

Zum anderen deckt die Bundesgarantie auch jene Risiken, die mit der politischen Situation im Land Ihres Abnehmers bzw. Zahlungsverpflichteten verbunden sind. Diese politischen Risiken sind Krieg, Revolution in oder Finanzsanktionen gegen Ihr Abnehmerland, aber auch der Entzug Ihrer Rechte auf Auslandsbeteiligungen aufgrund von politischen Ereignissen. Auch wenn Ihr öffentlicher Vertragspartner nicht zahlt oder Behörden den freien Devisentransfer beschränken, gilt das als politisches Risiko und ist versicherbar.

Weitere Informationen zu unserer Deckungspolitik erhalten Sie auf dieser Seite:

Länderinformationen

Die OeKB übernimmt im Auftrag der Republik Österreich Exporthaftungen. So wird Exporteur und Bank der Großteil des Risikos abgenommen. Zusätzlich bietet die OeKB den Geschäftsbanken Zugang zu günstigen Finanzierungen, die diese an die Exporteure weitergeben.
Die OeKB übernimmt im Auftrag der Republik Österreich Exporthaftungen. So wird Exporteur und Bank der Großteil des Risikos abgenommen. Zusätzlich bietet die OeKB den Geschäftsbanken Zugang zu günstigen Finanzierungen, die diese an die Exporteure weitergeben.

Auslandsanteil: Wie viel Österreich steckt in Ihrem Projekt?

Mit Exportgarantien soll die österreichische Wirtschaft gefördert werden. Deshalb steht die inländische Wertschöpfung bei der Absicherung von Exporten im Vordergrund.

Im Zuge der Globalisierung der Wirtschaft müssen auch Auslandsanteile berücksichtigt werden. Lieferungen und Leistungen aus dem Land des Bestellers (lokale Kosten) sowie aus Drittländern ergeben zusammen den Auslandsanteil. Unter versicherbaren lokalen Kosten versteht die OeKB Lieferungen und Leistungen aus dem Zielland, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Exportgeschäft des österreichischen Unternehmens stehen. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für den Bau von Gebäuden für zu liefernde Anlagen oder für die Montage vor Ort.

Der Anteil deckungsfähiger Lokalkosten ist je nach Länderkategorie unterschiedlich:

  • 40 % Lokalkosten für Länder in Laufzeitkategorie I (High Income OECD Länder) - 40 % lokale Kosten vom Importanteil entsprechen 28,57 % des Gesamtvertragswertes
  • 50 % Lokalkosten für Länder in Laufzeitkategorie II (restliche Länder) - 50 % lokale Kosten vom Importanteil entsprechen 33,33 % des Gesamtvertragswertes

Die Laufzeitkategorie Ihres Ziellandes finden Sie unter Länderinformationen (oekb.at).

Österreichische Exporteure, die Projekte im Ausland umsetzen, bei denen üblicherweise ein größerer Teil an Lokalkosten anfällt, kommen somit leichter an eine Absicherung mittels Exportgarantie.
 

Wie errechnen sich die Lokalkosten?

Exportvertragswert entspricht Importanteil (Österreich und Drittländer) 10 Mio. Euro
max. möglicher Lokalkostenanteil 40 % 4 Mio. Euro
Gesamtvertragswert entspricht Exportvertragswert inkl. lokaler Kosten 14 Mio. Euro
Lokale Kosten/Gesamtvertragswert 4/14 = 28,57 %

40 % lokale Kosten vom Importanteil entsprechen 28,57 % des Gesamtvertragswertes.

An- und Zwischenzahlung in Höhe von mind. 15 % vom Importanteil 10 Mio. Euro x 15 % = 1,5 Mio. Euro
Versicherungswert max. 12,5 Mio. Euro

 

 

Exportvertragswert entspricht Importanteil (Österreich und Drittländer) 10 Mio. Euro
max. möglicher Lokalkostenanteil 50 % 5 Mio. Euro
Gesamtvertragswert entspricht Exportvertragswert inkl. lokaler Kosten 15 Mio. Euro
Lokale Kosten/Gesamtvertragswert 5/15 = 33,33 %

50 % lokale Kosten vom Importanteil entsprechen 33,33 % des Gesamtvertragswertes.

An- und Zwischenzahlung in Höhe von mind. 15 % vom Importanteil 10 Mio. Euro x 15 % = 1,5 Mio. Euro
Versicherungswert max. 13,5 Mio. Euro

Grundsätzlich sind für die Absicherung Ihres Exportgeschäfts 50 % österreichische Wertschöpfung erforderlich. Wenn ein Exporteur einen nachhaltigen Beitrag zur Beschäftigung in Österreich und zur positiven Entwicklung des Standortes Österreich leistet, kann im Einzelfall auch ein österreichischer Wertschöpfungsanteil von 25 % ausreichend sein.

Alle Lieferungen, für die ein österreichisches Ursprungszeugnis ausgestellt wird, gelten zu 100 % als österreichische Wertschöpfung. Bei Leistungen ist nicht der Warenursprung, sondern der Sitz des Leistungserbringers ausschlaggebend.

Liquidität mit Exportfinanzierung sicherstellen

Über das Exportfinanzierungsverfahren (EFV) der OeKB können seit 1960 Exporte von Gütern und Dienstleistungen sowie Beteiligungen im Ausland refinanziert werden.

Das EFV steht in- und ausländischen Banken als Refinanzierungsquelle offen, vorausgesetzt es werden gewisse Kriterien erfüllt (z. B. entsprechende Bonität). Darüber hinaus ist die OeKB dabei an österreichische Gesetze, aber auch an internationale Bestimmungen gebunden, insbesondere an EU-Richtlinien und OECD-Vereinbarungen.

Die OeKB als Refinanzierungspartner der Hausbanken

Das EFV wird vom Finanzierungsteam der OeKB betreut und dient der Refinanzierung von Krediten, die Geschäftsbanken ihren Kunden (d. h. Exporteuren oder deren Abnehmern bzw. Investoren oder deren Beteiligungsunternehmen) einräumen. Die Kredite dienen zur:

  • Finanzierung von Liefergeschäften (Lieferantenkredite, Forderungsankäufe, Käuferkredite, Produktionsfinanzierungen)
  • Beteiligungen und Auslandsinvestitionen von Exportunternehmen (Beteiligungsfinanzierung)
  • Investitionen von Exportunternehmen im Inland (Exportinvest, Auftragsinvest)

Voraussetzungen für die Finanzierung

  • eine Bundeshaftung nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) oder
  • eine Haftung eines Kreditversicherers im Sinne des AFFG oder
  • eine Garantie der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) oder
  • eine Haftung einer internationalen Organisation im Sinne des AFFG und
  • dass die Lieferungen bzw. Leistungen eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken. Gleichgestellt sind Projekte, deren Realisierung im besonderen Interesse Österreichs liegt.

Weiters müssen zur Sicherstellung die entsprechenden Haftungsansprüche und die zugrundeliegenden (Export-)Forderungen abgetreten werden.

Nationale rechtliche Grundlagen

Der Geschäftstätigkeit der OeKB Export Services liegen diverse Gesetze zugrunde. Sie finden hier die Links zu den drei wichtigsten Gesetzen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Ausfuhrförderungsgesetz im RIS

Ausfuhrförderungsverordnung im RIS

Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz im RIS

Transparenz als Leitlinie

Transparenz ist für die OeKB auch bei den Export Services ein wichtiges Thema, insbesondere in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Umwelt und Soziales sowie nachhaltige Entwicklung.

Kampf gegen Korruption und Bestechung

Die internationale Staatengemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, Korruption und Bestechung zu bekämpfen.
 

Für Umwelt, Gesellschaft und Menschenrechte

Der Begriff „Umwelt und Soziales“ ist weit gefasst und schließt auch projektbezogene Menschenrechtsthemen mit ein. Dazu gehören beispielsweise der Schutz von Kulturgütern, unfreiwillige Umsiedlungen, Auswirkungen auf indigene Völker (Urvölker) sowie Zwangs- und Kinderarbeit.

Entwicklungshilfe

Für Entwicklungsländer stellen wir besondere Finanzierungen bereit, die der Entwicklungshilfe dienen.

Noch Fragen?

Wenn Sie detailliertere Auskünfte oder eine individuelle Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Kundenberatung Export Services
T +43 1 53127-2600
exportservices@oekb.at

Kompakte Information zum Download

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