Die OeKB stellt im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) einen Kreditrahmen für Unternehmen zur Verfügung, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind. Die Mittel mit einem Gesamtvolumen von 1 Mrd. Euro dienen der Stärkung der österreichischen Exportwirtschaft. Die temporäre Liquiditätsunterstützung ist für Unternehmen gedacht, die von der Ukraine/Russland/Belarus-Krise durch Zahlungsausfälle bzw. –verzögerungen, schwieriger Versorgung mit Vormaterialien oder weil sie einen Standort in diesen Ländern haben, betroffen sind.

Seit August 2022 können die Mittel auch dann beantragt werden, wenn der Liquiditätsengpass auf die gestiegenen Preise für Energie und/oder Vormaterialien zurückzuführen ist. Eine direkte Betroffenheit durch die Kriegsfolgen ist in diesem Fall keine Voraussetzung mehr, um einen Antrag stellen zu können.

Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um diesen "Ergänzungs-KRR" der OeKB.

Letzte Aktualisierung: 3. November 2023

Fragen und Antworten

Es handelt sich um ein Programm zur Unterstützung der Exportwirtschaft, das vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) gemeinsam mit der OeKB entwickelt wurde. Zusätzliche Kreditmittel in der Höhe von 1 Milliarde Euro sollen zur Minderung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine bzw. damit zusammenhängenden Sanktionen seit dem 24. 2. 2022 beitragen. Die primären Ziele sind die Liquidität der Exportunternehmen sicherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern.

Der Ergänzungs-KRR kann auch dann beantragt werden, wenn der Liquiditätsengpass auf die gestiegenen Preise für Energie und/oder Vormaterialien zurückzuführen ist. Ziel ist es den Spielraum für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen oder für Investitionen, die dazu dienen weg von fossilen Energieträgern zu kommen, zu erhöhen.

Das neue Produkt ist ein Rahmenkredit auf Basis einer Wechselbürgschaft. Sie können die Rahmenfinanzierung bei der OeKB auch dann beantragen, wenn Sie bereits einen bestehenden Rahmenkredit (KRR- oder Exportfonds-Kredit) haben. Der Bund kann Ihr Insolvenzrisiko - abhängig von Ihrer Bonität bis zu 70 Prozent des Kreditrahmens - übernehmen. Die Bedingungen der Haftungsübernahme werden im Einzelfall festgelegt.

Zielgruppe sind heimische Exporteure (Großunternehmen und KMU), deren Lieferungen und Leistungen nicht unter das Sicherheitskontrollgesetz und/oder die Kriegsmaterialverordnung fallen und in der Regel eine österreichische Wertschöpfung von mind. 25 % aufweisen.

  • Unternehmen, die von Zahlungsausfällen bzw. -verzögerungen in Folge der Belarus/Russland/Ukraine-Krise betroffen sind, einerseits weil sie direkt in diese Region geliefert haben bzw. deren Kunden aus diesem Grund Zahlungen nicht leisten bzw. leisten können.
  • Unternehmen mit Fertigungsstandorten in diesen drei Ländern.
  • Unternehmen, die von steigenden Preisen für Energie, Rohstoffe sowie Vormaterialien und/oder einer eingeschränkten Verfügbarkeit betroffen sind und dadurch einen erhöhten Liquiditätsbedarf haben.

Die Unterstützungsmöglichkeit ist unabhängig davon, ob Sie bereits Kunde bei der OeKB sind und ob ein etwaiger bestehender Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist.

Voraussetzung ist, dass Sie ein exportierendes Unternehmen sind und vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich gesund waren. Als Nachweis dafür dient in der Regel der Jahresabschluss zum letzten Bilanzstichtag. Die Zahlen dürfen auch vorläufige sein.

Als Exportunternehmen kontaktieren Sie Ihre Hausbank. Diese reicht den Antrag für Sie ein.

Ihre Bank kann das gewohnte KRR-Formular verwenden und muss lediglich einen Zusatz, dass es sich um einen Antrag nach dem Sonderprogramm "Ergänzungs-KRR" handelt, ergänzen – entweder im Formular selbst oder im Begleitschreiben.

Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen.

Die Höhe des Kredites richtet sich nach dem um COVID-Auswirkungen bereinigten Exportumsatz und ist mit 10 Prozent (Großunternehmen) bzw. 15 Prozent (KMU) begrenzt.

Für den Einzelkredit gilt eine maximale absolute Obergrenze von 60 Mio. Euro pro Firmengruppe. Es gibt keine Untergrenze.

Die revolvierenden Kredite sollen in erster Linie der Standortsicherung und Fortführung des Betriebs der Exporteure in dieser herausfordernden Zeit dienen. Die Finanzierungen sind vorerst auf max. knapp unter 2 Jahre befristet. Sie haben die Möglichkeit Ihren Ergänzungs-KRR um knapp 2 Jahre zu verlängern. 

Das Wechselbürgschaftsentgelt beträgt 0,3 % p.a. des ausgenützten Betrags, soweit die Hausbank das Insolvenzrisiko trägt, sowie 0,6 % p.a. für den Teil, für den der Bund das Risiko trägt. Die Finanzierung erfolgt über den KRR (Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen) mit dem aktuellen Zinssatz. Den aktuellen Zinssatz finden Sie hier

Das Bearbeitungsentgelt ist einmalig zu entrichten und liegt bei 0,1 % des beantragten Kreditvolumens, mind. 10 Euro und max. 720 Euro.

Dazu kommen die Risikoaufschläge der Banken.

Nein. Nach Ablauf der Frist von 2 Jahren erfolgt eine Evaluierung, ob der Bedarf weiterhin gegeben ist. Sie haben die Möglichkeit Ihren Ergänzungs-KRR um knapp 2 Jahre zu verlängern. 

Nein, wenn Sie den Ergänzungs-KRR vorzeitig rückführen, fallen keine Breakage Costs an.

Ja, der Ergänzungs-KRR kann zur Bezahlung fälliger Kreditraten verwendet werden, zur vorzeitigen Tilgung von Krediten allerdings nicht.

Nein, ein konkreter Finanzierungsbedarf in Form vorliegender Exportforderungen oder -aufträge muss nicht nachgewiesen werden.

Die Bedingungen der Haftungsübernahme sind im Einzelfall festzulegen.

Vom Eigentümer/Von der Eigentümerin wird erwartet, dass er/sie mithilft, die Substanz zu erhalten. Ausschüttungen sind – sofern Gewinne im vorangegangenen Geschäftsjahr vorliegen – mit maximal 50 % des ausschüttungsfähigen Jahresergebnisses limitiert, in einer Verlustsituation sind keine Ausschüttungen zulässig.

Wir sind bemüht alle Anträge so rasch wie möglich zu bearbeiten. Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, wird die Bearbeitung - je nach Anzahl der vorliegenden Anträge und Höhe des Kredites - im Regelfall wenige Wochen dauern.

Ja, der eingeräumte Rahmenkredit muss spätestens sechs Monate nach Deckungsbeginn ausgenützt werden. Wir behalten uns eine quartalsweise Anpassung des Kreditrahmens an die Ausnützung vor.

Bitte beachten Sie, dass der zur Verfügung gestellte Kreditrahmen mit 1 Mrd. Euro beschränkt ist und ein nicht ausgenützter Rahmen anderen Unternehmen die Möglichkeit auf Unterstützung nimmt.

Ja. Wir behalten uns eine quartalsweise Anpassung des Kreditrahmens an die Ausnützung vor. Wird der Kredit nicht oder nur teilweise ausgenützt, können wir ihn quartalsweise kündigen oder anpassen. Die erste Ausnützung muss spätestens 6 Monate nach Deckungsbeginn erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass der zur Verfügung gestellte Kreditrahmen mit 1 Mrd. Euro beschränkt ist und ein nicht ausgenützter Rahmen anderen Unternehmen die Möglichkeit auf Unterstützung nimmt.

Nein, es ist ein Ergänzungs-KRR zu beantragen.

So kommen Sie am schnellsten zu Mitteln aus dem Ergänzungs-KRR

  1. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf.
  2. Bereiten Sie folgende Dokumente vor:

    a. Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre vor dem 24.2.2022 - auch vorläufige Ziffern

    b. Geschäftszahlen des laufenden Geschäftsjahres - im Falle einer Verlängerung entsprechend erneute Vorlage der aktuellen Geschäftszahlen

    c. Bankkreditaufstellung

    d. Kurze Beschreibung Ihres Unternehmens und Ihrer Situation:
    - Wie sind Sie von der Krise betroffen?
    - Welche Auswirkungen treffen Sie im Hinblick auf den Liquiditätsbedarf? Bitte beschreiben Sie diese im Detail und quantifizieren Sie Ihre Angaben.
    - Wie sieht Ihre derzeitige wirtschaftliche Situation aus?
    - Wie viele Personen beschäftigt Ihr Unternehmen in Österreich aktuell? Bitte führen Sie Ihre Mitarbeiterentwicklung der letzten 5 Jahre in Österreich und in der Gruppe an.
    - Wie sieht die Ausschüttungspolitik Ihres Unternehmens der letzten 3 Jahre aus und planen Sie aktuell Ausschüttungen?
    - Hat Ihr Unternehmen Kurzarbeit beantragt? Bitte führen Sie Ihre Vorhaben bezüglich Kurzarbeit näher aus.
  3. Ihre Bank füllt das gewohnte KRR-Formular** aus und ergänzt es mit dem Zusatz "Ergänzungs-KRR" - entweder im Formular oder im Begleitschreiben und sendet es an uns.
  4. Wir prüfen die Unterlagen und legen sie dem Beirat vor.
  5. Nach positiver Begutachtung durch den Beirat erhält Ihre Hausbank die Zusage und kann sich die günstigen Finanzierungsmittel der OeKB sichern.
  6. Sie erhalten von der Bank einen Wechsel für die beantragte Finanzierungsdauer, den Sie mit Ihrer Unterschrift akzeptieren. Dieser wird vom BMF verbürgt. Danach können Sie Ihren Kredit in Anspruch nehmen.

* Hier gelangen Sie zum Formular Bankkreditaufstellung.

** Hier gelangen Sie zum KRR-Formular.

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T +43 1 53127-2600
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