Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in Bezug auf ihren Energieverbrauch

Abhängigkeitsbereich Kriterien
Umsatz und Geschäftsmodellabhängigkeit:
  • Ein Unternehmen gilt als abhängig, wenn:
    • ein wesentlicher Anteil der Umsätze (> 20–25 %) direkt oder indirekt aus:
    • Förderung fossiler Energieträger
    • Strom /Wärmeerzeugung aus fossilen Quellen
    • fossiler Weiterverarbeitung (Raffinerien, Gasinfrastruktur)
    • stark fossilabhängigen Vorprodukten stammt
  • keine glaubwürdige Diversifikations oder Transformationsstrategie besteht
Kosten und Inputabhängigkeit: Auch ohne fossile Kerntätigkeit gilt Abhängigkeit, wenn:
  • Energie oder Prozesskosten stark von fossilen Brennstoffen abhängen (z. B. Gasöfen, Dieselprozesse)
  • Substitutionsfähigkeit kurzfristig gering ist
  • Preis oder Regulierungsänderungen (CO₂ Preis, Verbote) die Ertragslage wesentlich beeinträchtigen
Asset Abhängigkeit: Abhängigkeit liegt vor, wenn:
  • langlebige Vermögenswerte (Anlagen, Kraftwerke, Fuhrparks, Gebäude):
    • auf fossile Nutzung ausgelegt sind
    • vor Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer entwertet werden könnten
Investitions-Abhängigkeit: Ein Unternehmen gilt als abhängig, wenn:
  • zukünftige Investitionen (CapEx) überwiegend:
    • fossile Technologien verlängern oder ausbauen
    • nicht mit EU Klimazielen kompatibel sind