Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in Bezug auf ihren Energieverbrauch
| Abhängigkeitsbereich |
Kriterien |
| Umsatz und Geschäftsmodellabhängigkeit: |
- Ein Unternehmen gilt als abhängig, wenn:
- ein wesentlicher Anteil der Umsätze (> 20–25 %) direkt oder indirekt aus:
- Förderung fossiler Energieträger
- Strom /Wärmeerzeugung aus fossilen Quellen
- fossiler Weiterverarbeitung (Raffinerien, Gasinfrastruktur)
- stark fossilabhängigen Vorprodukten stammt
- keine glaubwürdige Diversifikations oder Transformationsstrategie besteht
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| Kosten und Inputabhängigkeit: |
Auch ohne fossile Kerntätigkeit gilt Abhängigkeit, wenn:
- Energie oder Prozesskosten stark von fossilen Brennstoffen abhängen (z. B. Gasöfen, Dieselprozesse)
- Substitutionsfähigkeit kurzfristig gering ist
- Preis oder Regulierungsänderungen (CO₂ Preis, Verbote) die Ertragslage wesentlich beeinträchtigen
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| Asset Abhängigkeit: |
Abhängigkeit liegt vor, wenn:
- langlebige Vermögenswerte (Anlagen, Kraftwerke, Fuhrparks, Gebäude):
- auf fossile Nutzung ausgelegt sind
- vor Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer entwertet werden könnten
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| Investitions-Abhängigkeit: |
Ein Unternehmen gilt als abhängig, wenn:
- zukünftige Investitionen (CapEx) überwiegend:
- fossile Technologien verlängern oder ausbauen
- nicht mit EU Klimazielen kompatibel sind
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