Seit rund sechs Monaten ist das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) in Kraft. Am 24. Februar 2016 fand in der OeKB ein Informations- und Diskussionstermin statt.
Die OeKB als Meldestelle nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) nutzten diese Veranstaltung, um mit Vertretern von Crowdfunding-Internetplattformen erste Erfahrungen und Fragestellungen auszutauschen.
Themen waren die Prospektpflicht nach dem KMG, die Tätigkeiten der Meldestelle nach dem KMG und die Konzessionspflicht für Plattformen.
zu den Präsentationsunterlagen
Über das Alternativfinanzierungsgesetz
Das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) dient als Rechtsrahmen für die alternative Finanzierung und kommt insbesondere den Bedürfnissen neu gegründeter und innovativer Unternehmen entgegen. Es ermöglicht eine einfache und kostengünstige Unternehmensfinanzierung, unterwirft Emittenten alternativer Finanzinstrumente aber einheitlichen Informations- und Veröffentlichungspflichten.
Über die Meldestelle gemäß KMG
In ihrer Funktion als Meldestelle gem. KMG verwahrt die OeKB Prospekte bis zum Ablauf von 15 Jahren ab Hinterlegung. Sie führt den Emissionskalender und erteilt Auskünfte zu Anfragen über die Einhaltung der formellen Publizitätsbestimmungen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns:
Service Center Meldestelle
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr
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- Emissionskalender
- Auskunft zu hinterlegten Dokumenten