11.02.2016

Österreichischen Unternehmen stehen die Instrumente des Exporthaftungsverfahrens für Geschäfte mit dem Iran wieder zur Verfügung.

Nachdem seit Kurzem Anträge auf Deckungsübernahme für Irangeschäfte eingebracht werden können, wurden nun die Voraussetzungen für die Ausstellung von Garantien und Promessen konkretisiert:

  • Für alle Geschäfte sind bankmäßige Sicherheiten vorzusehen.
  • Für kleinere Geschäfte, die auf Basis von Akkreditiven anerkannter und nicht-sanktionierter Banken abgewickelt werden, können Garantien ausgestellt werden, wenn der Zahlungsverkehr technisch funktioniert und die iranische Bank nachweislich wieder im internationalen Bankgeschäft aktiv ist und bereits Zahlungen geleistet hat.
  • Für größere Geschäfte und Zahlungsziele ab 2 Jahren ist eine Staatsgarantie erforderlich.
  • Für diese staatsgarantierten Geschäfte können bis auf weiteres allerdings nur Promessen mit der Einschränkung ausgestellt werden, dass die Umwandlung in eine effektive Garantie erst nach vollständiger Bezahlung der iranischen Überfälligkeiten gegenüber Österreich erfolgen kann.

Die Absicherung von Investitionen im Iran ist ebenfalls möglich.

Bis wieder genügend Versicherungsmöglichkeiten bereit stehen, können subsidiär beim Bund im Einzelfall und bei ausreichender österreichscher Wertschöpfung auch Konsumgütergeschäfte abgesichert werden, die üblicherweise von den privaten Kreditversicherern gedeckt werden.

Der Iran wird in die OECD-Länderkategorie 7 klassifiziert. Die Deckungsquote für politische Risiken beträgt 98 %.

Vielfältige Chancen für österreichische Exportwirtschaft

Für die österreichische Exportwirtschaft war der Iran immer ein wichtiger Handelspartner. Das Land bietet mit einer Bevölkerung von 80 Mio. Menschen ein enormes Potential. Als Folge der Sanktionen ist der Bedarf an Investitionen in die Infrastruktur groß. Durch die Freigabe eingefrorener Finanzmittel und die Ausweitung der Erdölexporte sollte die Finanzierung der nötigen Vorhaben deutlich erleichtert werden. Mittelfristig wird mit einem jährlichen Wirtschaftswachstum von rd. 4 % gerechnet. Dafür ist es aber auch erforderlich, dass die iranischen Unternehmen möglichst rasch die internationalen regulatorischen Rahmenbedingungen übernehmen.

Nach der Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen am 16. Jänner 2016 ist der Iran bestrebt, seine Beziehungen vor allem zu den europäischen Staaten wieder auf eine geordnete und stabile Basis zu stellen. Mit der Bereitstellung von adäquaten Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt die OeKB österreichische Unternehmen dabei. Die vollständige Normalisierung der Deckungsmöglichkeiten hängt von der Bezahlung der in der Zeit der Sanktionen angefallenen Überfälligkeiten des Iran gegenüber Österreich ab. Die entsprechenden Verhandlungen dazu laufen und wir sind zuversichtlich, bald eine Regelung zu finden.

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