26.01.2016

Die Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen den Iran wurden am 16. Jänner 2016 aufgehoben. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Deckung erfüllt.

Unter den EU-Sanktionsbestimmungen war es bisher nicht möglich, Absicherungen für Exportkredite anzubieten. Offen ist noch die Regelung und Bezahlung der Überfälligkeiten des Iran gegenüber Österreich, die in der Zeit der Sanktionen angefallen sind. Die entsprechenden Verhandlungen dazu laufen.

Exporteure können ab sofort wieder Anträge stellen

Um österreichischen Unternehmen die möglichst rasche Fortführung bzw. Wiederaufnahme von Geschäften mit dem Iran zu ermöglichen, können ab sofort Anträge auf Deckungsübernahme eingebracht werden. Die Ausstellung von effektiven Garantien hängt im Wesentlichen - wie bei anderen Exportkreditversicherern auch - von der Bezahlung der Altschulden ab.

Mehr Infos:

Information der EU zum Sanktionsabbau (auf Englisch)

FAQ des US-Finanzministeriums zum Sanktionsabbau (auf Englisch)

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