02.12.2016

BMF und OeKB setzen mit flexibleren Wertschöpfungsregeln einen weiteren Schritt in der Entwicklung der heimischen Exportförderung: Ab sofort können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zu Beschäftigung oder zum Wirtschaftsstandort leisten, in Einzelfällen bereits ab einem Österreichanteil von 25 % eine Bundesgarantie für ihre Exporte erhalten.


Österreichische Unternehmen wollen mehr Geschäft in schwierigeren Märkten mit Wachstumspotenzial machen. Die staatlichen Exportgarantien, mit denen sie mögliche Zahlungsausfälle absichern, halfen in solchen Fällen bisher nicht immer, denn die Vorgabe für den heimischen Wertschöpfungsanteil lag in der Regel bei mindestens 50 %. Das Bundesministerium für Finanzen hat nun nach Abstimmung mit relevanten Stakeholdern die Regelung flexibler gemacht: Vorausgesetzt der Standort profitiert davon, kann der Anteil in begründeten Fällen ab sofort bei zumindest 25 % liegen.

Bei der Unterstützung von kommerziellen Projekten, in denen der 50 %-Anteil österreichischer Wertschöpfung nicht erreicht wird, werden nun verstärkt firmen- und projektbezogene Merkmale berücksichtigt. Lassen mehrere Kriterien erkennen, dass das Exportunternehmen nachhaltig zu Beschäftigung in Österreich und zur positiven Entwicklung des Industriestandortes beiträgt, reicht auch mindestens ein Viertel österreichischer Wertschöpfung.

Mehr dazu beim Team der OeKB Exportservice-Beratung: Tel. +43 1 531 27-2600 oder exportservice@oekb.at oder im Bereich Exportservice unter Auslandsanteilsregelung.


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