Die OECD hat am 6. April 2016 die überarbeiteten Umwelt- und Sozialrichtlinien verabschiedet.
Fragen des Umweltschutzes und der sozio–ökonomischen Auswirkungen inklusive Menschenrechte von Projekten erhalten immer mehr Bedeutung. Die Regierungen der OECD-Länder verpflichten sich daher im Rahmen der sogenannten "Common Approaches", Umwelt- und Sozialauswirkungen bei der Gewährung von öffentlich geförderten Exportkrediten zu berücksichtigen. Vor wenigen Tagen wurde von der OECD eine überarbeitete Fassung veröffentlicht.
Menschenrechte bekommen noch mehr Bedeutung
Änderungen gab es vor allem zu den Themen Menschenrechte und Treibhausgase. Dem Thema Menschenrechte wird zukünftig schon beim Screening der Anträge noch mehr Bedeutung beigemessen. Zudem sind vor allem bei fossilen Kraftwerken im Geltungsbereich der Common Approaches die klimarelevanten Emissionen zu erheben.
Gleiche Bedingungen für Exporteure unterschiedlicher OECD-Länder
Durch die Anwendung der Common Approaches soll das Umwelt- und Sozialbewusstsein verstärkt werden. Die Common Approaches sollen die Vorgangsweise aller Exportkreditagenturen (Export Credit Agencies – ECAs) bei Umwelt- und Sozialprüfungen vereinheitlichen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Sie gelten für Exportgeschäfte mit Haftung der jeweiligen Staaten mit einer Risikolaufzeit ab 2 Jahren.
Weiterführende Links:
Zu den Common Approaches auf der OECD-Website