11.09.2017

Ende 2016 hat die OeKB die geltende Regelung für die notwendige österreichische Wertschöpfung bei Exportgarantien gelockert. Erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe des BU-Newsletters The BUlletin mehr zu den aktuellen Entwicklungen und wie sich diese in der Praxis auswirken.

Flexiblere Wertschöpfungsregeln sollen Exporte beflügeln  

Österreichische Unternehmen wollen mehr Geschäfte in schwierigeren Märkten mit Wachstumspotenzial machen. Für staatliche Exportgarantien, die dabei mögliche Zahlungsausfälle absichern, galt bis Ende 2016 ein österreichischer Wertschöpfungsanteil von in der Regel mindestens 50 %. Besonders für Unternehmen im Anlagenbau war die Schwelle oft ein Grund, bei Projekten gegenüber der internationalen Konkurrenz nicht ins Geschäft zu kommen.

Das Bundesministerium für Finanzen und die OeKB haben daher die Regelung flexibler gestaltet: Seit einigen Monaten können Projekte bereits ab 25 % österreichischer Wertschöpfung Exportgarantien bekommen. Voraussetzung ist, dass der Standort Österreich davon profitiert und die Unternehmen einen Beitrag zu Beschäftigung oder zum Wirtschaftsstandort leisten.

 Ferdinand Schipfer von der OeKB beleuchtet in einem Artikel, der kürzlich im Newsletter der Berner Union (BU) erschienen ist, die Gründe für diese Neuregelung und die Auswirkungen auf die österreichische Exportwirtschaft. Im Artikel erfahren Sie auch mehr dazu, wie die Neuerung bei den Exporteuren ankommt.

The BUlletin erscheint in englischer Sprache und enthält Informationen zur Exportkredit- und Investitionsversicherungs-Branche.

Zum Artikel (in Englisch)

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