02.09.2021

Die OeKB hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) Exportimpulse entwickelt. Dieses Bündel von Maßnahmen soll die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Exportwirtschaft stärken.

Das von BMF und OeKB erarbeitete Maßnahmenpaket ist breit gefächert und hat dennoch ein gemeinsames Ziel: die österreichischen Exporteure im Geschäft noch besser zu unterstützen bzw. sie ins Geschäft zu bringen und international noch konkurrenzfähiger zu machen. Ein besonderer Fokus wird auf die Themen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit gelegt.

Auslandsrisiko absichern mit Exportgarantien

Die OeKB vergibt im Auftrag des BMF Exportgarantien. Diese schützen Unternehmen im Auslandsgeschäft vor finanziellen Schäden, wenn deren Abnehmer aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen nicht zahlen. Die aktuellen Anpassungen bei Exportgarantien sollen österreichischen Exporteuren noch mehr Geschäft ermöglichen.

Finanzierung für internationale Großprojekte

Österreichische Unternehmen sind für die hohe Qualität ihrer Produkte, Technologien und Dienstleistungen bekannt. Bei internationalen Großprojekten sind sie als Zulieferer oft dabei. Neben bewährten Partnern z.B. aus Deutschland oder Italien fungieren häufig Firmen aus Spanien, Portugal oder der Türkei als Generalunternehmer. Frühe und große Finanzierungszusagen können die sourcing-Entscheidungen dieser Firmen wesentlich beeinflussen. Die Höhe des versicher- und finanzierbaren Betrages durch die OeKB richtet sich unter anderem nach der Einstufung des Landes, der Bonität der beteiligten Partner und der Risikodauer.

Exportimpuls 1: Öffnung der Deckungspolitik

BMF und OeKB sind bereit, die Deckungspolitik offensiver zu gestalten. Die Beteiligung österreichischer Exporteure an Großprojekten sowie Exporte in Hoffnungsmärkte, z.B. in Asien und Afrika, sollen dadurch erleichtert werden. Kontaktieren Sie möglichst frühzeitig die OeKB Kundenberatung Export Services. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie.

Deckung politischer Risiken mit Exportgarantien

Mit Exportgarantien können politische Risiken wie z.B. Krieg, Embargo, Devisentransferprobleme oder Enteignung versichert werden. Die Deckungsquote beträgt 100 % für Länder der OECD-Kategorie 0-5 und 99 % für Länder der Kategorie 6 und 7. 

Exportimpuls 2: 100 % politische Deckung für alle Länderkategorien 

Bei Exportgeschäften bis ca. 5 Mio. EUR Höchstbetrag wird das politische Risiko künftig generell zu 100 % gedeckt sein. Auch in Ländern mit hohem Risiko fällt damit der Selbstbehalt für das politische Risiko weg. Damit soll dem Endkunden ein mehrjähriges Zahlungsziel eingeräumt, die Finanzierung des Exporteurs mittels Forderungsankaufs und jene des Abnehmers mittels Käuferkredit erleichtert werden. 

Zusätzlich entfällt bei Neuanträgen - unabhängig vom Höchstbetrag - in der Regel die Rückgarantie für Exportgarantien G3. Bei Exportgarantien G9 wird die Rückgarantie auf 50 % reduziert.

Wertschöpfungsregelung bei Exporten

Mit Exportgarantien soll die österreichische Wirtschaft gefördert werden. Deshalb spielt die inländische Wertschöpfung eine wichtige Rolle. 
Derzeit gilt in der Regel für den österreichischen Wertschöpfungsanteil:
—    mind. 50 % österreichische Wertschöpfung bei mittel- und langfristigen Geschäften
—    Exportgarantien sind ab 25 % österreichischer Wertschöpfung möglich, wenn der Standort Österreich besonders profitiert und die Unternehmen einen Beitrag zu Beschäftigung oder zum Wirtschaftsstandort leisten.

Exportimpuls 3: Flexiblere Wertschöpfungsregeln bei nachhaltigen und digitalen Projekten

Der österreichische Wertschöpfungsanteil kann künftig auch dann auf bis zu 25 % reduziert werden, wenn die gedeckten Geschäfte sehr positive Auswirkungen auf die Umweltsituation haben oder einen hohen Digitalisierungsgrad aufweisen.

Inlandsrisiko absichern mit Wechselbürgschaften

Für die Absicherung des Kreditausfallsrisikos des österreichischen Exportunternehmens bzw. Direktinvestors stehen Wechselbürgschaften bereit. Auch hier gibt es Erweiterungen, die mehr Geschäft möglich machen.

Lokale Wertschöpfungsketten

Die österreichische Exportwirtschaft ist durch die COVID19-Pandemie gefordert, Lieferketten besser abzusichern bzw. neu aufzubauen. Die Corona-Krise hat besonders deutlich gemacht, dass lokale Wertschöpfungsketten, insbesondere mit regionalen KMU, für den Erfolg im Export ausschlaggebend sind.
 

Exportimpuls 4: Öffnung für Zulieferer 

Wechselbürgschaften werden für Investitionen sowie working capital-Finanzierungen von Zulieferern österreichischer Exporteure geöffnet. 
 

Refinanzierung langfristiger Investitionen

Wechselbürgschaften ermöglichen eine langfristige Refinanzierung zu attraktiven Konditionen und eine Risikoteilung mit der Hausbank. Bisher wurden Wechselbürgschaften mit einer Laufzeit von max. 14 Jahren ausgestellt. Eine Bundesrisikoübernahme war bis max. 10,5 Jahre Laufzeit möglich. 

 

Exportimpuls 5: Längere Laufzeiten und erweiterte Risikoübernahme

Zur Realisierung langfristiger Investitionen, zum Beispiel in neue Werke oder Gebäude gibt es künftig Wechselbürgschaften mit einer Laufzeit bis zu 18 Jahren. 
Gleichzeitig übernimmt der Bund bonitätsabhängig ab sofort bis zu 20 % Risiko auch bei Laufzeiten über 10,5 Jahre.

Bei besonders nachhaltigen Projekten mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt können die Haftungsquoten sogar um weitere 10 Prozentpunkte erhöht werden. Die Risikoübernahme bei Laufzeiten unter 10,5 Jahren kann somit bis zu 40 % und bei Laufzeiten über 10,5 Jahren bis zu 30 % betragen. Das gilt sowohl für Inlands- als auch Auslandsinvestitionen und ist somit auf die Exportinvest und Beteiligungsfinanzierung anwendbar.
 

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