Die beim letzten Meeting der OECD Participants im November 2020 beschlossene Flexibilisierung der Lokalkosten ist mit Ratifizierung der EU vom 20. April 2021 ab sofort wirksam.
Als offizielle Export Credit Agency (ECA) Österreichs, handelt die OeKB nicht nur nach nationalen, sondern auch nach internationalen Gesetzen und Regeln. Eines der wichtigsten internationalen Regelwerke ist das OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits. Dieses gilt für öffentlich unterstützte Exportkredite mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und regelt wichtige Bereiche wie maximale Kreditlaufzeiten, Rückzahlungsmodalitäten oder lokale Kosten.
Ab sofort höherer Lokalkostenanteil möglich
Mit Exportgarantien soll in erster Linie die österreichische Wirtschaft gefördert werden. Deshalb steht die inländische Wertschöpfung bei der Absicherung von Exporten im Vordergrund. Dennoch kann ein gewisser Anteil an Lieferungen und Leistungen ausländischen Ursprungs mitversichert werden. Das betrifft neben Lieferungen und Leistungen aus Drittländern, die der österreichische Exporteur oder sein Abnehmer zukaufen, auch lokale Kosten, die vor Ort entstehen. Unter versicherbaren lokalen Kosten versteht die OeKB Lieferungen und Leistungen aus dem Zielland, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Exportgeschäft des österreichischen Unternehmens stehen. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für den Bau von Gebäuden für zu liefernde Anlagen oder für die Montage vor Ort.
Die österreichische Exportwirtschaft erhält mit der neuen Regelung einen positiven Impuls, um weiterhin konkurrenzfähig zu bleiben.
Die Neuerungen im Detail
- 40 % Lokalkosten für Länder in Laufzeitkategorie I (High Income OECD Länder)
- 50 % Lokalkosten für Länder in Laufzeitkategorie II (restliche Länder)
Die Laufzeitkategorie Ihres Ziellandes finden Sie unter Länderinformationen (oekb.at) und Details zur Berechnung unter Über OeKB Export Services.