28.10.2021

Die OECD-Participants haben sich letzte Woche darauf geeinigt, die Unterstützung von Exportkrediten für gewisse Kohlestromprojekte einzustellen. 

Beitrag zum Klimaschutz

Die Teilnehmer am OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits möchten einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten und haben daher vereinbart, offiziell unterstützte Kohlestromfinanzierung einzustellen. Betroffen sind gebundene Exportkredite mit einer Laufzeit von zumindest zwei Jahren sowie gebundene Hilfskredite (Soft Loans).

Das Unterstützungsverbot gilt für 

  • neue Kohlekraftwerke bzw. für deren Bau erforderliche Teile und Dienstleistungen. 
  • die Ausstattung bestehender Kraftwerke mit neuen Kraftwerksblöcken zur Erzeugung von Kohlestrom.
  • Equipment für bestehende Kohlekraftwerke, außer:
    • dieses dient der Verringerung von CO2-Emissionen, der Wasserverschmutzung oder Luftverschmutzung und

    • führt nicht zu einer Verlängerung der Lebensdauer oder Ausweitung der Kapazitäten des Kraftwerks. 

Von dem Verbot ausgenommen sind Kraftwerke, die mit Technologien zur Abscheidung, Verwendung und Speicherung von Kohlendioxid ausgestattet sind oder werden. 

Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald alle erforderlichen formellen Verfahren abgeschlossen sind. Dies wird voraussichtlich noch Ende Oktober 2021 der Fall sein. 

OECD Arrangement

Als offizielle Export Credit Agency (ECA) Österreichs handelt die OeKB nicht nur nach nationalen, sondern auch nach internationalen Gesetzen und Regeln. Eines der wichtigsten internationalen Regelwerke ist das OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits. Dieses gilt für öffentlich unterstützte Exportkredite mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und regelt wichtige Bereiche wie maximale Kreditlaufzeiten, Rückzahlungsmodalitäten oder lokale Kosten. Zu den Participants zählen neben den EU-Staaten die Länder Australien, Kanada, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die Türkei, das Vereinigte Königreich (UK) und die USA.