03.01.2023

Die seit Februar 2022 gültige Verpflichtung für alle Importe nach Ägypten ein Akkreditiv / Letter of Credit (L/C) als Zahlungsbedingung zu vereinbaren, wurde aufgehoben. Zahlungsverzögerungen bestehen aufgrund des Devisenmangels allerdings weiterhin.

Seit Februar 2022 war in Ägypten für die Durchführung von Importgeschäften nur mehr die Verwendung von Akkreditiven / Letters of Credit (L/C) zulässig. Die Ägyptische Zentralbank (CBE) wollte mit dieser starken Einschränkung der erlaubten Zahlungsbedingungen die Importe senken, den Abfluss von Devisen verlangsamen und damit die negativen wirtschaftlichen Folgen der diversen Krisen abschwächen.

Akkreditivpflicht aufgehoben – alle Zahlungskonditionen wieder möglich

Mittels Dekret vom 29. Dezember 2022 hat die CBE die Akkreditivpflicht zur Gänze wieder aufgehoben. Es gibt keinerlei Einschränkungen bei Importen mehr, jede Art von Zahlungsvereinbarung ist ab sofort wieder möglich.

Die Aufhebung der Akkreditivpflicht ist eine von mehreren Bedingungen, die Ägypten erfüllen muss, um das mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) verhandelte Hilfspaket in Höhe von 3 Mrd. USD zu erhalten.

Da es im Land immer noch an Devisen mangelt, kommt es laut WKO weiterhin zu Zahlungsverzögerungen. 

Auf der Website der WKO finden Sie mehr Informationen dazu: