24.06.2023

Die OeKB hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) ein Maßnahmenpaket zur Attraktivierung der Exportgarantien erarbeitet. Höhere Deckungsquoten und liberalere Wertschöpfungsregeln sollen die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Exportwirtschaft weiter stärken.

Exportgarantien des Bundes sind eine wichtige Unterstützungsmöglichkeit für international tätige österreichische Unternehmen. Sie können damit wirtschaftliche und politische Risiken im Auslandsgeschäft absichern. 

Um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Exportwirtschaft in einem aktuell schwieriger werdenden Umfeld zu stärken, haben das BMF und die OeKB Maßnahmen zur Attraktivierung der Exportgarantien erarbeitet:

Höhere Deckungsquoten

Exportgarantien schützen österreichische Unternehmen im Auslandsgeschäft vor finanziellen Schäden, wenn deren Abnehmer aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen nicht zahlen. Im Zuge der aktuellen Exportimpulse erfolgt eine Anhebung der Deckungsquoten.

  • Politisches Risiko kann ab sofort generell zu 100 % übernommen werden. Damit fällt der Selbstbehalt für das politische Risiko auch in Ländern mit höherem Risiko weg.
  • Wirtschaftliches Risiko kann bei bankmäßig besicherten Geschäften und guter Bonität der Abnehmer bis zu 98 % übernommen werden.

Flexiblere Wertschöpfungsregeln

Da mit Exportgarantien die österreichische Wirtschaft gefördert werden soll, spielt die inländische Wertschöpfung eine wichtige Rolle. Um den potenziellen Kreis der Nutzer des Garantieverfahrens zu steigern und den Zugang zu Exportgarantien zu erleichtern, werden für das kommerzielle Exportgarantiegeschäft weitere Liberalisierungsschritte gesetzt.

  • Die pauschalierte Betrachtung eines Unternehmens ist künftig bis zu einem Höchstbetrag von 20 Mio. EUR möglich. Bisher lag die Grenze bei 10 Mio. EUR. Im Rahmen des Pauschalierungsmodells wird die österreichische Wertschöpfung im Jahresschnitt beurteilt und nicht pro Projekt.
  • Die Anrechnung von Vorleistungen aus dem Ausland auf die österreichische Wertschöpfung wird flexibler
    • Zulieferungen von Töchtern österreichischer Exporteure können künftig bis zu 70 % anstelle von bisher 50 % angerechnet werden.
    • Alternativ dazu können Lieferungen und Leistungen aus dem EU-Binnenmarkt bis zu 20 % angerechnet werden.

Preisgleitklausel

  • Gibt es im Exportvertrag eine Preisgleitklausel, können erwartete Kostensteigerungen im Garantiehöchstbetrag berücksichtigt werden. Das Entgelt dafür wird nur bei tatsächlicher Verwendung verrechnet.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne:

Kundenberatung Export Services
T +43 1 53127-2600
exportservices@oekb.at