21.06.2023

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) haben die Deckungsmöglichkeiten für die Absicherung von Exportgeschäften in die Ukraine erneut geöffnet. Ab sofort können auch Beteiligungen in beschränktem Umfang wieder abgesichert werden. 

Mehr als ein Jahr nach Kriegsbeginn gehen die Kampfhandlungen in der Ukraine unvermindert weiter. Trotz massiver Kriegsschäden ist es dem Land gelungen, internationale Finanzhilfen zu mobilisieren und so den Staatshaushalt und die Grundversorgung aufrechtzuerhalten. Weitere Unterstützungsmaßnahmen internationaler Institutionen und Geberländer sind in Vorbereitung. 

Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Interessen der österreichischen Exportwirtschaft, der Bedürfnisse der ukrainischen Kunden und der Risikolage, werden die Deckungsmöglichkeiten für die Ukraine erneut leicht geöffnet. Zusätzlich zu Liefergeschäften können auch Beteiligungen in begrenztem Ausmaß wieder über die OeKB abgesichert werden.

 

Ab sofort ist die Absicherung folgender Geschäfte möglich:

  • Liefergeschäfte bis 3 - 5 Mio. EUR mit privaten Abnehmern und staatlichen Unternehmen mit guter Bonität und
  • Beteiligungen bis 3 – 5 Mio. EUR
  • mit Zahlungszielen bzw. Laufzeit der Beteiligungsgarantie bis zu 3 Jahren und einer
  • Deckungsquote für politische und wirtschaftliche Risiken von max. 90 %
  • Für Beteiligungen gilt: keine Deckung des Transferrisikos
     

Die nachfolgenden Bedingungen gelten weiterhin:

  • es erfolgt eine strikte Einzelfallprüfung
  • vorausgesetzt wird, dass funktionierende Zahlungskanäle vorhanden sind und der Devisentransfer möglich ist
  • keine Deckung für die von Russland annektierten Gebiete Donezk, Luhansk, Cherson, Saporischschja und Krim, sowie kriegsnahe Regionen
  • keine Deckung von langfristigen Geschäften