28.02.2023

Österreichischen Unternehmen stehen die Instrumente des Exporthaftungsverfahrens für Exportgeschäfte in die Ukraine in begrenztem Umfang zur Verfügung. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) haben die Rahmenbedingungen für die Absicherung neu festgelegt.

Ein Jahr nach der Invasion Russlands in die Ukraine gehen die Kampfhandlungen, primär im Osten des Landes, unvermindert weiter. Die bisherigen Kriegsschäden sind massiv. Dem Land ist es dennoch gelungen, durch die Mobilisierung internationaler Finanzhilfen, den Staatshaushalt und die Grundversorgung aufrechtzuerhalten. Weitere Unterstützungsmaßnahmen internationaler Institutionen und Geberländer sind in Vorbereitung. 

Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Interessen der österreichischen Exportwirtschaft, der Bedürfnisse der ukrainischen Kunden und auch der Risikolage, werden die Deckungsmöglichkeiten für die Ukraine erneut leicht geöffnet.

 

Ab sofort ist die Absicherung folgender Geschäfte möglich:

  • Liefergeschäfte bis 3 - 5 Mio. EUR mit privaten Abnehmern und staatlichen Unternehmen mit guter Bonität 
  • mit Zahlungszielen bis zu 3 Jahren und einer
  • Deckungsquote für politische und wirtschaftliche Risiken von max. 90 %

 

Die nachfolgenden Bedingungen gelten weiterhin:

  • es erfolgt eine strikte Einzelfallprüfung
  • vorausgesetzt wird, dass funktionierende Zahlungskanäle vorhanden sind und der Devisentransfer möglich ist
  • keine Deckung für die von Russland annektierten Gebiete Donezk, Luhansk, Cherson, Saporischschja und Krim, sowie kriegsnahe Regionen
  • keine Deckung von langfristigen Geschäften
  • keine Deckung von Beteiligungen