Die Ausnahmeregelung, die es erlaubt die erforderliche Anzahlung bei öffentlich unterstützten Exportkrediten in bestimmten Fällen von 15 % auf 5 % zu senken, läuft am 13. Dezember 2024 aus.
Das Regelwerk der OECD („Arrangement“) verlangt bei öffentlich unterstützten Exportkrediten mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren eine Anzahlung in der Höhe von 15 % des Exportvertragswertes. Seit November 2021 ist eine Ausnahmeregelung in Kraft, die es erlaubt die erforderliche Anzahlung in bestimmten Fällen von 15 % auf 5 % zu senken. Diese Ausnahmeregelung läuft nun am 13. Dezember 2024 aus.
Wenn Sie die Möglichkeit der reduzierten Anzahlung noch nutzen möchten, beachten Sie bitte:
Der entsprechende Promessen- oder Garantieantrag muss bis spätestens 13. Dezember 2024 bei der OeKB einlangen und die Garantie muss bis spätestens 13. Juni 2026 ausgestellt werden.
Über eine allfällige generelle Nachfolgelösung werden wir Sie informieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre OeKB Kundenberaterin bzw. Ihren OeKB Kundenberater.
OECD Arrangement
Das OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits ist eines der wichtigsten internationalen Regelwerke für Export Credit Agencies (ECAs). Es gilt für öffentlich unterstützte Exportkredite mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und regelt wichtige Bereiche wie maximale Kreditlaufzeiten, Rückzahlungsmodalitäten oder lokale Kosten. Die Participants können in sogenannten „Common Lines“ vereinbaren, in bestimmten Fällen von diesen Bedingungen temporär abzuweichen. Zu den Participants zählen neben den EU-Staaten die Länder Australien, Kanada, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die Türkei, das Vereinigte Königreich (UK) und die USA. Die Ausnahmeregelung zur Anzahlung wurde von der OeKB im Rahmen einer Common Line angeregt und maßgeblich mitverhandelt.