15. Januar 2020, 17:00 - 19:00 Uhr
Wiener Börse AG, Wallnerstraße 8, 1010 Wien

Der Workshop bietet Orientierung rund um Anforderungen aus der 2. Aktionärsrechterichtlinie, die mit 3. September 2020 in Kraft treten.

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Mit einer Änderung im Börsegesetz im Juli 2019 wurden die Anforderungen aus der 2. Aktionärsrechterichtlinie (SRDII) umgesetzt. Die Bestimmungen rund um die Identifizierung der Aktionäre und die Informationsweiterleitung zwischen Emittenten und Aktionären treten am 3. September 2020 in Kraft. Was im Detail gefordert wird und wie die Umsetzung funktionieren soll, darum geht es in diesem Workshop, den der Circle Investor Relations Austria (CIRA) für seine Mitglieder veranstaltet.

Ort: Wiener Börse AG, Wallnerstraße 8, 1010 Wien
Zeit: 15. Jänner 2020, 17-19 Uhr

Programm

  • Einführung: „Rechte und Pflichten in Hinblick auf die Identifikation von Aktionären sowie des Informationsflusses zwischen Emittenten und Aktionären“ / Harald Seisenbacher (OeKB CSD)

  • Umsetzung in der Praxis: „Rolle der Intermediäre sowie der OeKB CSD  („First Intermediary“) und das strukturierte Zusammenspiel der Beteiligten“/ Gerhard Frank (OeKB CSD) und Günter Bauer (UniCredit Bank Austria AG)

  • Auswirkungen auf die HV / Ingrid Lausch (HV-Veranstaltungsservice)

  • Status Quo – Aktionärsidentifikation / Andreas Posavac (IHS Markit)