Finanzjahresberichte mit Geschäftsjahresbeginn ab dem 1.1.2020 sind verpflichtend im neuen Format ESEF zu erstellen. ESEF steht für European Single Electronic Format und gilt europaweit für alle Emittenten, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt zugelassen sind.
ESEF - aufsichtsrechtliche Aspekte und Übermittlung an den OAM
Wir informieren Sie über die damit einhergehenden Übermittlungspflichten und -abläufe aus Sicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und des Officially Appointed Mechanism (OAM, Speichersystem nach BörseG).
Programm:
- 10.00 Uhr: Alexander Russ, Maria Kucera / OeKB:
„Der rechtliche Rahmen des OAM unter Berücksichtigung des ESEF“ - 10.30 Uhr: Patrick Geiger / FMA:
„ESEF Reporting aus aufsichtsrechtlicher Sicht“ - 11.00 Uhr: Beantwortung von Fragen durch Vertreter der FMA, der OeKB und der Wiener Börse
- Moderation: Harald Seisenbacher, OeKB-CSD
Daten
- Datum: Donnerstag, 9. Juli 2020
- Uhrzeit: 10.00 bis 11.30 Uhr
- Ort: Virtuell über Skype 4 Business
Sie erhalten nach Anmeldung ein bis zwei Tage vor der Veranstaltung den Link zur Teilnahme.