Entsprechend der EU-Verordnung 575/2013 müssen Banken beim Einsatz von Kreditrisikominderungstechniken ein Rechtsgutachten vorlegen, das bestätigt, dass die Besicherung in allen relevanten Rechtsräumen rechtswirksam und durchsetzbar, also werthaltig, ist.
Um die Abwicklung für Banken - und damit indirekt auch Exporteure - zu vereinfachen, hat der österreichische Bankenverband ein Gutachten beauftragt, das die Werthaltigkeit von Exportgarantien des Bundes für Banken gemäß Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) beleuchtet. Das Gutachten bestätigt die Rechtswirksamkeit und Durchsetzbarkeit der untersuchten Exportgarantien in allen relevanten Rechtsräumen.
Mehr zur Verordnung
Die EU-Verordnung 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ist auch unter Capital Requirements Regulation (CRR) bekannt und regelt Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und Änderungen zur Verordnung (EU) Nr. 646/2012.