10.05.2016

Die Meldestelle gibt Auskunft über die Einhaltung der Publizitätsbestimmungen nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG), die von Anbietenden am Kapitalmarkt zu erfüllen sind.

Ab sofort ist eine Liste der bei der Meldestelle hinterlegten Veranlagungsprospekte und Veranlagungsnachträge online abrufbar.

zur Auskunft zu hinterlegten Dokumenten

Abschriften der hinterlegten Prospekte gem. KMG, InvFG und ImmoInvFG sind bei Bedarf gegen Gebühr erhältlich.Darüber hinaus sind auf der sogenannten Prospekt- und KID-Website unter
http://meldestelle-online.oekb.at diverse Fondsdokumente verfügbar, bereitgestellt von Kapitalanlagegesellschaften.

Kontakt

Service Center Meldestelle

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T +43 1 53127-2429
meldestelle@oekb.at
Mo - Do: 09:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr
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