Die Meldestelle gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG) in der OeKB nimmt Dokumente zur Hinterlegung und Verwahrung entgegen und ist im Gegenzug gemäß § 23 Absatz 2 KMG 2019 verpflichtet, Auskünfte zu erteilen. Dazu nutzen wir unterschiedliche Plattformen, um den individuellen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden, stehen Ihnen aber auch gern im persönlichen Kontakt zur Verfügung. Mit der Verwahrung trägt die Meldestelle auch zur Beweissicherung von kapitalmarktrelevanten Informationen bei.
Unser Angebot: rasche Auskünfte
Sie sind Investor, Datenprovider oder behördlicher Vertreter und brauchen zum Beispiel Auskunft zu hinterlegten Prospekten und Prospektnachträgen, Versicherungsbestätigungen und Kundeninformationsdokumenten.
Die Meldestelle verwahrt hinterlegte Dokumente wie im KMG vorgesehen zumindest 15 Jahre lang. Doch auch ältere Dokumente könnten bei der Meldestelle weiterhin hinterlegt sein und angefragt werden.
Innerhalb von maximal fünf Werktagen bekommen Sie von der Meldestelle Abschriften und Auskünfte nach Ihrer schriftlichen Anforderung per E-Mail an meldestelle@oekb.at.
Gebilligte und notifizierte Prospekte und Prospektnachträge
Neben kostenpflichtigen Abschriften von gebilligten und notifizierten Prospekten und Prospektnachträgen nach dem KMG und BörseG bekommen Sie bei der Meldestelle kostenlose Auskünfte, ob ein angefragtes Dokument hinterlegt wurde und zur Einhaltung der Publizitätsbestimmungen: Datum der Veröffentlichung und Publikationsorgan, Abholstelle, Billigungsvermerk der FMA oder Notifizierungsbestätigung.
Eine Liste der von der FMA bis zum 21.7.2019 gebilligten und an die FMA notifizierten Prospekte und deren Prospektnachträge finden Sie auf der Website der FMA.
Gebilligte und notifizierte Prospekte der FMA
Ab dem 21.7.2019 werden alle von der FMA gem PVO zu veröffentlichenden und zu diesem Zweck an die Meldestelle übermittelten Prospektdokumente (Prospekte, Nachträge, Registrierungsformulare und deren Änderungen) von der Meldestelle unter "Prospektdokumentation" zum Download zur Verfügung gestellt.
Kontrollierte Veranlagungsprospekte und Veranlagungsnachträge
Die Meldestelle verwahrt seit 1992 kontrollierte Prospekte und Nachträge zu Veranlagungen, wie es im Kapitalmarktgesetz vorgesehen ist. Sie können bei uns kostenpflichtige Abschriften bestellen oder kostenlos Auskünfte einholen, ob ein angefragtes Dokument hinterlegt wurde und zur Einhaltung der Publizitätsbestimmungen. Das sind: Ort und Datum der Veröffentlichung, Vorhandensein der erforderlichen Unterfertigungen und Beifügungen sowie der Versicherer des Prospektkontrollors.
Aktuelle Liste der hinterlegten Veranlagungsprospekte und Veranlagungsnachträge
Die aktuelle Liste der hinterlegten und verwahrten Veranlagungsprospekte und Veranlagungsnachträge können Sie hier herunterladen:
- Die Dokumente in dieser Liste wurden an die OeKB in ihrer Funktion als Meldestelle gemäß KMG übermittelt.
- Die OeKB bietet die jeweiligen Veranlagungen weder in eigenem noch in fremdem Namen an und ist nicht in den Vertrieb der Veranlagungen eingebunden. Sie haftet weder für Inhalt, Vollständigkeit, Verständlichkeit, noch für sonstige Eigenschaften der Dokumente.
- Diese Darstellung der Dokumente gilt nicht als Veröffentlichung im Sinne der kapitalmarktgesetzlichen Bestimmungen (§ 8 Abs 3 KMG 2019).
- Die Bereitstellung gilt nicht als Auskunft über Hinterlegung dieser Dokumente, deren Unterfertigung oder über die Publizitätsdaten zum jeweiligen Dokument (keine formelle Anfragebeantwortung nach § 23 Abs 2 KMG 2019).
- Darüber hinaus können auch weitere Dokumente bei der Meldestelle hinterlegt sein.
Versicherungsbestätigungen
Die Information zur einer allfälligen Versicherung von Prospektkontrolloren für die Kontrolle von Veranlagungsprospekten und Veranlagungsnachträgen nach § 7 Abs 1 KMG können Sie bei der Meldestelle einholen. Auf Wunsch erhalten Sie neben einer kostenlosen Auskunft auch eine kostenpflichtige Abschrift.
Sonstige Dokumente nach dem KMG
Die Meldestelle erteilt auch Auskunft und erstellt Abschriften zu folgenden hinterlegten Dokumenten:
- Gesonderte Dokumente gemäß § 21 Abs 3 AIFMG
- Mitteilungen über eine allenfalls unzulässige Prospektverwendung gemäß § 22 Abs 1 KMG 2019
Investmentfondsdokumente
Wir erteilen Auskünfte und erstellen Abschriften von folgenden bei der Meldestelle hinterlegten Dokumenten zu Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds (Publikumsfonds, keine Spezialfonds):
- Prospekte samt deren Fondsbestimmungen
- Kundeninformationsdokumente (KIDs) bzw. vereinfachte Prospekte
- Dokumente nach § 21 Abs 1 AIFMG
- Rechenschaftsberichte, Halbjahresberichte und Prüfberichte
- Abwicklungs- und Abspaltungsanzeigen gemäß § 63 und § 65 InvFG
Abschriften und Downloads zu Investmentfondsdokumenten
Die aktuellen und während der letzten 365 Tage hinterlegten Dokumente können Sie auf der „Prospekt- und KID-Website“ kostenlos einsehen und teilweise, je nachdem, wie die Verwaltungsgesellschaft das verfügt hat, auch herunterladen.
Steht die gewünschte Information nicht online zur Verfügung oder suchen Sie historische Informationen, fertigen wir Ihnen auf Bestellung in der Meldestelle gerne eine kostenpflichtige Abschrift an.
Auskünfte ob ein Dokument hinterlegt wurde und zur Einhaltung der Publizitätsbestimmungen erteilen wir Ihnen kostenlos. Dazu gehören das Datum der Veröffentlichung und Publikationsorgan, Abholstelle und das Vorhandensein der erforderlichen Unterfertigungen und Beifügungen.
Fondsbestimmungsänderungen
Fondsbestimmungsänderungen von Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds stehen auf OAM Issuer Info kostenlos als Download bereit.
Finanzberichte börsenotierter Emittenten
Jahresfinanzberichte, Halbjahresfinanzberichte und Quartalsberichte von in Österreich börsenotierten Emittenten können Sie auf OAM Issuer Info kostenlos herunterladen.
Die Kosten: Viele Informationen kostenlos abrufbar
Viele unserer Informationsservices stellen wir kostenlos auf verschiedenen Plattformen und per E-Mail bereit. Für Abschriften von hinterlegten Dokumenten müssen wir den Aufwand verrechnen.
Prospektabschriften schicken wir Ihnen als PDF per E-Mail. Dafür verrechnen wir folgende Gebühr:
Elektronische Abschriften als PDF |
20 Euro pro Dokument ab 1.1.2025: 20,50 Euro pro Dokument |
Die Preise verstehen sich exkl. Ust.
Um Ihnen unsere Services in gewohnter Qualität und Zuverlässigkeit bereitstellen zu können, möchten wir Sie informieren, dass wir die Vergütung per 1.1.2025 entsprechend der Inflationsentwicklung (VPI 2020 mit Stand Juli 2024) anpassen.
Ihr Weg zu Auskünften oder Abschriften hinterlegter Dokumente
Schicken Sie bitte eine konkrete Anfrage an meldestelle@oekb.at. In Ihrer Anfrage muss das Dokument oder das Wertpapier, der Fonds oder die Veranlagung zum gewünschten Dokument eindeutig bestimmt sein. Eindeutige Informationen sind beispielsweise Emittenten, ISIN, Rechtsnatur des Wertpapiers oder der Veranlagung, zeitliche Angaben zum Angebot oder Dokument.
Rechtliche Grundlagen
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