Über Parallel- und Rückversicherung leistet die OeKB wichtige Beiträge immer dort, wo österreichische Exporteure sich an Gemeinschaftsprojekten im Ausland beteiligen.

Ihre Situation

Sie sind ein österreichisches Unternehmen, das sich an einem internationalen Gemeinschaftsprojekt im Ausland beteiligt und brauchen dafür eine Absicherung.

In dem Gemeinschaftsprojekt haben Sie entweder als einer von mehreren Projektteilnehmern einen direkten Vertrag mit dem ausländischen Abnehmer und damit unabhängig von anderen Lieferanten einen eigenen Zahlungsanspruch gegenüber dem Abnehmer im Drittland.

Oder Sie sind Hauptlieferant eines Gemeinschaftsprojektes und das direkte Vis-à-vis Ihres ausländischen Vertragspartners. Die anderen Projektteilnehmer sind Sublieferanten und haben einen Zahlungsanspruch an Sie – unabhängig davon, ob Sie vom ausländischen Partner selbst eine Leistung erhalten.

Unser Angebot: Wir helfen bei Gemeinschaftsprojekten!

Mit einer Exportgarantie G1, die Sie bei Ihren Exportgeschäften vor wirtschaftlichen und politischen Risiken schützt, sind Sie auch bei internationalen Großprojekten abgesichert. Durch Kooperationen mit anderen Exportkreditversicherungsagenturen (ECA) unterstützen wir Exporteure bei Multisourcing-Projekten auf Drittmärkten und vereinfachen die Finanzierung.

Sind Sie einer von mehreren Projektteilnehmern, die unabhängig voneinander agieren, dann kann jeder Teilnehmer seinen Lieferanteil bei seiner ECA eigenständig absichern. Die OeKB kann in diesem Fall die Abstimmung mit den anderen ECA im Rahmen der Parallelversicherung übernehmen.

Sollten Sie zum Beispiel bei der Absicherung des Gesamtprojektes Länderlimits überschreiten oder auf einen zu hohen Auslandsanteil stoßen, werden wir prüfen, ob für diesen Teil eine Rückversicherung bei der entsprechenden ECA Ihres Sublieferanten möglich ist.

Am besten nehmen Sie möglichst früh mit uns Kontakt auf, damit wir die passende Lösung für Ihre Projektstruktur finden – ob Sie unabhängiger Sublieferant oder Generalunternehmer sind. Mehr über die Garantie G1 erfahren Sie auf der Seite:

Kann ich als Hauptlieferant den Hauptversicherer auswählen?

Nein. Es tritt jener Kreditversicherer als Hauptversicherer auf, in dessen Land der Hauptlieferant seinen Sitz hat – für gewöhnlich ist das gleichzeitig auch das Land, aus dem der wertmäßig größere Anteil an Exportleistungen des zur Deckung beantragten Geschäftes stammt.

Wer bringt wo und mit welchem Betrag den Antrag auf Rückversicherung ein?

Der Hauptlieferant stellt bei uns einen Garantieantrag (Formular G1) über den Gesamtprojektwert. Den Antrag auf Rückversicherung an die nationale ECA des Sublieferanten stellt nicht der Exporteur, sondern wir selbst auf Basis der vom Hauptlieferanten schriftlich erteilten Ermächtigung zur Weitergabe der Projektdaten.

Gibt es bei der Rückversicherung eine betragsmäßige Untergrenze bzw. Mindestkreditlaufzeit?

Nein. Es wird jedoch im Einzelfall zu überlegen sein, ob sich der Aufwand beispielsweise bei einer kurzfristig zahlbaren Transaktion oder nur geringfügiger Überschreitung des Auslandsanteils lohnt.

Muss ich als Sublieferant den Rückversicherer vorab über das Projekt informieren?

Grundsätzlich ist es nicht notwendig, weil die Rückversicherung ein Vertragsverhältnis zwischen Haupt- und Rückversicherer ist und der Rückversicherer somit allfällige Rückfragen an den Hauptversicherer richtet. Bei komplexeren Projekten kann es aber durchaus hilfreich und sinnvoll sein, insbesondere dann, wenn der Rückversicherer diesen Wunsch äußert, um sich etwa vom Interesse des nationalen Lieferanten an der Projektteilnahme zu überzeugen.

Müssen bei einer Rückversicherung noch zusätzliche Dokumente oder Unterlagen vom Hauptlieferanten beigebracht werden?

Grundsätzlich ändert sich für den Exporteur bei der Antragstellung nichts. Erfahrungsgemäß ist es aber hilfreich, möglichst frühzeitig eine genaue Beschreibung und Aufgliederung der Lieferanteile (Bekanntgabe der Sublieferanten) vorzulegen.

Muss der Sublieferant Kunde beim Rückversicherer sein?

Nein. Der Rückversicherer stellt grundsätzlich nur auf das Projekt selbst ab (insbesondere auf das Risiko des Endabnehmers und Abnehmerlandes). Zur Abrundung des Bildes wird er aber Informationen über den Sublieferanten einholen bzw. bei komplexen Projekten persönlich mit diesem Kontakt aufnehmen.

Gibt es Aufschläge beim Hauptversicherer für seinen administrativen Aufwand bzw. welche Prämie kommt überhaupt zur Anwendung und wie erfolgt die Bezahlung?

Im Idealfall entstehen keine zusätzlichen Kosten. Das Entgelt wird vom Hauptversicherer gemäß seinem Entgeltsystem berechnet und anteilig an den Rückversicherer weitergeleitet. Es kann jedoch zwischen den Versicherern im Einzelfall vereinbart werden, dass der Rückversicherer die Prämie bekommt, die nach seinem Entgeltsystem erforderlich ist, um das in Rückversicherung zu nehmende Risiko zu decken. Zusätzliches Bearbeitungsentgelt wird nicht verrechnet. Das Garantieentgelt ist bei einer Rückversicherung immer im Voraus zu bezahlen.

Gilt die Rückversicherung automatisch auch für das Produktionsrisiko?

Nein. Die Absicherung des Produktionsrisikos muss separat behandelt werden. Wird eine solche gewünscht, empfehlen wir, rechtzeitig vor Ausverhandlung der Lieferverträge mit uns Kontakt aufzunehmen, da die Frage, welche ECA das Produktionsrisiko des Sublieferanten absichert, von dem Vertragsverhältnis zwischen Haupt- und Sublieferant abhängt.

Akzeptiert die OeKB als Rückversicherer auch höhere Deckungsquoten als normalerweise vorgesehen?

Wesensmerkmal der Rückversicherung und Vorteil für den Exporteur ist eine Absicherung zu einheitlichen Konditionen. Die OeKB als Rückversicherer passt sich daher in der Regel an die Bedingungen des jeweiligen Hauptversicherers an – auch im Falle einer höheren Deckungsquote. Es ist jedoch keine ECA verpflichtet, Rückversicherungen über seine übliche Deckungsquote hinaus zur Verfügung zu stellen.

Können auch Auslandsanteile aus Drittländern, inklusive der lokalen Kosten, rückversichert werden?

Ja. Die Aufteilung der Drittlandsanteile auf die beteiligten Kreditversicherer (ECA) erfolgt meistens im Verhältnis der Lieferanteile zueinander. Gleiches gilt für die lokalen Kosten.

Was passiert, wenn der Rückversicherer eine Risikobeteiligung am Projekt ablehnt?

Um eine Gesamtversicherung dennoch zustande zu bringen, sollte der Exporteur zuerst versuchen, die Sublieferanteile in andere Länder auszulagern oder den Auslandsanteil einzuschränken. Ist das technisch nicht möglich, besteht immer noch die Option der Risikoteilung zwischen Exporteur und Bund (Teildeckung).

Ist eine Rückversicherung auch mit einem Kreditversicherer möglich, mit dem kein Rahmenabkommen besteht?

Ja. Es gibt auch die Möglichkeit, im Anlassfall und mit Anwendung auf ein konkretes Projekt ein maßgeschneidertes Abkommen, das Einzelrückversicherungs-abkommen, abzuschließen. In diesem Fall muss mit einer längeren Bearbeitungs-dauer gerechnet werden.

Besteht auch die Möglichkeit einer Rückversicherung mit einem privaten Versicherer?

Ja. Wir werden die Möglichkeit bei konkretem Bedarf gerne prüfen.

Kann ich davon ausgehen, dass die Vorgangsweise immer die gleiche ist, egal welche ECA der Rückversicherer ist?

Ja. Die Rückversicherungsabkommen sind bereits weitgehend standardisiert.

Muss ich bei der Rückversicherung mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen als im Normalfall?

Da die beteiligten Kreditversicherer (ECA) nicht parallel auftreten, sondern der Exporteur zunächst den Hauptversicherer und dieser dann den Rückversicherer informiert, wird der Kommunikationsweg länger als bei direktem Kontakt zwischen ECA und Exporteur. Die Bearbeitungsdauer hängt auch davon ab, ob bereits ein Rahmenabkommen besteht oder nicht. Alles in allem überwiegen aber sicher die Vorteile des geringeren administrativen Aufwands für den Exporteur, Käufer oder die Bank, wenn diese nur mit einer ECA zusammenarbeiten.

Welche Anforderungen stellt die OeKB an die Bank, die den Finanzkredit abschließt? Muss diese schon bei Antragstellung bekannt sein?

Als Kreditgeber und Garantienehmer werden in- und ausländische Banken, vorzugsweise aus dem EU-Raum und der Schweiz, die über ein entsprechendes Rating verfügen, akzeptiert. Es ist zwar keine Voraussetzung, dass die Bank bereits bei Antragstellung bekannt ist, es ist aber von Vorteil.
 

Unsere Stärke: Internationale Vernetzung

Die OeKB zählt zu den am stärksten vernetzten Export-Kreditversicherern (ECA) weltweit. Wir haben schon mit mehr als 20 Institutionen Kooperationsverträge abgeschlossen – und jährlich werden es mehr. Das erleichtert Ihnen den Zugang zu Finanzierungen.

Zwischen der OeKB und folgenden Exportkreditagenturen bestehen Abkommen:

Land/ECA/IFI Kooperations-abkommen Parallel-versicherung Rahmenrück-versicherung
EBRD  x    
IBRD  x    
ICIEC  x    
Afrika/ ADB/ ADF  x    
Afrika/ ATIDI  x    
Asien/ ADB  x    
Belgien/ CREDENDO      x
China/ SINOSURE  x    
Dänemark/ EKF      x

Deutschland/
EULER HERMES

     x
Finnland/ FINNVERA      x
Frankreich/ BPIFRANCE ASSURANCE EXPORT      x
Griechenland/ E.C.I.O.  x    
Großbritannien/
UK EXPORT FINANCE
     x
Israel/ ASHRA    x  
Italien/ SACE      x
Japan/ NEXI  x    x
Kanada/ EDC  x    
Kroatien/ HBOR  x    
Luxemburg/ ODL      x
Niederlande/ ATRADIUS    x  x
Norwegen/ GIEK      x
Polen/ KUKE  x    x
Rumänien/
EXIMBANK ROMANIA
 x    
Schweden/ EKN    x  x
Schweiz/ SERV      x
Slowakei/ EXIMBANKA SR      x
Slowenien/ SID  x    x
Spanien/ CESCE      x
Tschechische Republik/
EGAP
 x    x
Türkei/
TÜRK EXIMBANK
 x    x
Ungarn/ EXIM  x    x

Kooperationen mit Banken

  • Kasachstan / Damu Fund
  • Kasachstan / DBK
  • Kirgisistan / Russian-Kyrgyz Development Fund

Ihre Vorteile

Die OeKB ist eine der am stärksten vernetzten Kreditversicherungen.

Mit einer Exportgarantie samt Rückversicherung ist Ihr gesamtes Multisourcing-Projekt abgesichert.

Ihr Weg zur Absicherung in Multisourcing-Projekten

Sobald Sie ein Multisourcing-Projekt mit Teilnehmern aus verschiedenen Ländern planen, binden Sie uns ein. Die Fachleute unserer Export Services beraten Sie umfassend, wie Sie Ihr Projekt am besten strukturieren und sich bestmöglich gegen wirtschaftliche und politische Risiken absichern.

Finanzierung für Ihren ausländischen Projektpartner

Die Garantie G3 ebnet Ihrem ausländischen Projektpartner den Weg zu einem günstigen Kredit.

Neben der Absicherung Ihres Multisourcing-Projekts mit einer Garantie G1 eröffnet eine Garantie G3 Ihrem ausländischen Projektpartner den Zugang zu einer attraktiven Finanzierung. Den Antrag stellt die Bank, die das Projekt finanziert.
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