Die OeKB übernimmt ab sofort im Rahmen des 15 Milliarden Euro-Hilfsfonds der Regierung die Abwicklung von Kreditgarantien für die Überbrückungsfinanzierung von Großunternehmen.
Unterstützung für Unternehmen mit Liquiditätsbedarf
Die OeKB unterstützt Unternehmen mit Liquiditätsschwierigkeiten, die durch die Corona-Krise entstanden sind, mit einer weiteren Maßnahme. Dabei übernimmt die OeKB ab sofort im Rahmen des 15 Milliarden Euro-Hilfsfonds der Regierung und im Auftrag der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) die Abwicklung von Überbrückungsgarantien für Großunternehmen.
Diese neue Möglichkeit aus dem Corona-Hilfsfonds steht allen österreichischen Großunternehmen zur Verfügung, unabhängig davon ob sie exportieren oder bisher schon Kunde der OeKB sind. Als Großunternehmen werden dabei gemäß der EU-Definition Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von über 43 Millionen Euro bezeichnet.
Kredithöhe bis 25 % des Jahresumsatzes
Die Kredithöhe orientiert sich am tatsächlichen Liquiditätsbedarf und ist in der Höhe des Zweifachen der jährlichen Lohnsumme des Unternehmens oder 25 Prozent des Jahresumsatzes gedeckelt. Dabei wird für die Beurteilung der jeweils höhere Betrag herangezogen.
Die staatliche Haftung, die die OeKB im Auftrag der COFAG in diesem Zusammenhang abwickelt, beträgt 90 Prozent der beantragten Finanzierungssumme.
Antrag über Hausbank
Unternehmen können sich für die Antragsstellung direkt an ihre jeweilige Hausbank wenden. Die Anträge können von ihrer Hausbank ab sofort über das Online Tool der OeKB "Exportgarantien Online" eingereicht werden.
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