08.02.2022

Für die Absicherung von Exporten mittels Exportgarantie ist in der Regel ein österreichischer Wertschöpfungsanteil von mind. 50 % erforderlich. In bestimmten Fällen genügt ein Anteil von 25 %. Der entsprechende Kriterienkatalog wurde im Vorjahr um Digitalisierung und Klimaschutz erweitert.

Möchte ein Unternehmen seine Exporttätigkeit mittels Exportgarantie absichern lassen, müssen die gedeckten Geschäfte einen Mindestanteil österreichischer Wertschöpfung aufweisen, in der Regel 50 %. Um der Globalisierung und dem Zusammenwachsen von Märkten Rechnung zu tragen, wurde die Möglichkeit geschaffen auf bis zu 25 % zu reduzieren, wenn gewisse firmen- und projektspezifische Kriterien erfüllt sind. Seit einigen Monaten ist das auch für besonders nachhaltige und digitale Projekte möglich. Exporteure kommen in diesen Fällen einfacher an eine Absicherung mittels Exportgarantie. 

Auslandsrisiko absichern mit Exportgarantien

Die OeKB vergibt im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) Exportgarantien. Diese schützen Unternehmen im Auslandsgeschäft vor finanziellen Schäden, wenn deren Abnehmer aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen nicht zahlen. 

Ziel ist es mit Exportgarantien des Bundes die österreichische Wirtschaft zu fördern. Deshalb spielt die inländische Wertschöpfung eine wichtige Rolle. Diese ergibt sich aus dem Umsatz abzüglich der Zukäufe von ausländischen Waren und Dienstleistungen. Zulieferungen ausländischer Tochtergesellschaften werden dabei begünstigt und zu 50 % als österreichische Wertschöpfung angesetzt.

Derzeit gilt in der Regel für den österreichischen Wertschöpfungsanteil:

  • mind. 50 % österreichische Wertschöpfung bei mittel- und langfristigen Geschäften
  • Exportgarantien sind ab 25 % österreichischer Wertschöpfung möglich, wenn der Standort Österreich besonders profitiert und die Unternehmen einen Beitrag zu Beschäftigung oder zum Wirtschaftsstandort leisten.

Der österreichische Wertschöpfungsanteil kann seit Mitte 2021 auch dann auf bis zu 25 % reduziert werden, wenn die gedeckten Geschäfte sehr positive Auswirkungen auf die Umweltsituation haben oder einen hohen Digitalisierungsgrad aufweisen.

Kriterienkatalog um Digitalisierung und Klimaschutz erweitert

Zur Beurteilung, ob der verringerte Prozentsatz bei der Wertschöpfung akzeptiert werden kann, dienen diverse firmen- und projektspezifische Kriterien. Im Zuge der Umsetzung der Exportimpulse 2021, haben das BMF und die OeKB den Kriterienkatalog um Klimaschutz und Digitalisierung erweitert. Um zu zeigen, dass auf diese Themen ein besonderer Fokus gelegt wird, wird die positive Ausprägung von "Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation (Klimaschutz)“ bzw. "Digitalisierung“ sogar höher gewertet als andere Kriterien. 
 

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