Neue und weniger entwickelte Märkte bieten für österreichische Unternehmen große Chancen. Um diese leichter zu ergreifen, bietet die OeKB in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens auch Soft Loans für bestimmte Länder an. Diese Entwicklungshilfekredite, die durch die Unterstützungsleistung der öffentlichen Hand sehr günstig sind, sollen gleichzeitig die nachhaltige Entwicklung des Ziellandes unterstützen.

Factsheet "Konzessionelle Finanzierung" (Soft Loans)
Broschüre "Konzessionelle Finanzierung" (Soft Loans)

Ihre Situation

Sie sind ein österreichisches Unternehmen und wollen Ihre Produkte oder Dienstleistungen in ein weniger entwickeltes Land exportieren. Ihr Projekt ist kommerziell nicht tragfähig, verbessert z. B. die Infrastruktur im Empfängerland und macht in jedem Fall entwicklungspolitischen Sinn. Ihr Projekt fällt beispielsweise in den Bereich Gesundheit, Wasser, Bildung oder Katastrophenschutz.

Ihr potenzieller Auftragnehmer ist eine öffentliche Einrichtung im strukturschwachen Empfängerland und kann sich das Vorhaben nur mit einer günstigen Finanzierung leisten. Für Sie ist das Projekt interessant, weil es eine Erfolgschance darstellt und als Referenzprojekt auch die Aussicht auf künftige, kommerzielle Geschäfte eröffnet.

Unser Angebot: Günstige Finanzierungskonditionen durch einen Soft Loan

Mit einer Soft Loan-Finanzierung können solche Projekte ermöglicht werden. Ein Soft Loan ist ein zweckgebundener Kredit, der durch niedrige Zinsen, lange Laufzeiten und tilgungsfreie Zeiten deutlich günstiger ist als Kredite zu Marktkonditionen. Möglich ist das durch die Stützung aus öffentlicher Hand.

Soft Loans werden im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens (EFV) abgewickelt. Als Basis der Refinanzierung dient eine Exportgarantie der Republik Österreich. Über den Weg der Hausbank gelangt der ausländische Vertragspartner zu diesem günstigen Kredit, der zur Bezahlung des österreichischen Exports eingeräumt wird.

Soft Loan-Finanzierungen sind international durch das OECD-Arrangement geregelt. Darin ist ein Vergünstigungsgrad (Concessionality Level) von mindestens 35 % vorgesehen.

Bei Soft Loan-Finanzierungen in „die am wenigsten entwickelten Länder“ gemäß UN-Klassifizierung (LDC – Least Developed Countries) muss der Vergünstigungsgrad mindestens 50 % betragen.

Bei Soft Loan-Empfängerländern, die der „Sustainable Lending Initiative“ unterliegen, muss der Vergünstigungsgrad darüber hinaus den Anforderungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) entsprechen.

Soft Loans in Österreich

In Österreich werden Soft Loans ausschließlich in Euro vergeben. Die Konditionen werden ein Mal im Jahr angepasst. Derzeit werden die Soft Loans als Pre-mixed Credit angeboten.

Pre-mixed Credit

Ein Pre-mixed Credit zeichnet sich durch niedrigen Zinssatz, langer Kreditlaufzeit und tilgungsfreier Periode aus.

Voraussetzungen für eine Soft Loan-Finanzierung

Wollen Sie eine Soft Loan-Finanzierung in Anspruch nehmen, muss Ihr Unternehmen bzw. Ihr Projekt folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben Erfahrung in ausländischen Märkten: Ihr Unternehmen hat von Österreich aus vergleichbare Referenzprojekte ohne Soft Loan-Finanzierung bereits umgesetzt und wird sie weiterhin umsetzen.
  • Sie sind im Wirtschaftsstandort Österreich mit einem Firmensitz fest verankert.
  • Ihr Unternehmen verfügt über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit fachspezifischem Know-how in Österreich, das sie laufend weiterentwickeln.
  • Ihr Projekt ist kommerziell nicht tragfähig, kann also über die generierten Einnahmen die laufenden Betriebskosten sowie die Kosten einer Finanzierung nicht decken.
  • Ihr Projekt dient der nachhaltigen Entwicklung im Empfängerland.

Mindestens die Hälfte „made in Austria“

Soft Loan-Finanzierungen sind an österreichische Lieferungen und Leistungen gebunden. Der Auslandsanteil – darunter sind Zukäufe in Drittländern und Lokalkostenteile zu verstehen –  darf 50 Prozent vom Vertragswert nicht überschreiten. Oder anders gesagt: Mindestens die Hälfte der Lieferungen und Leistungen muss aus Österreich kommen und die österreichische Wertschöpfung erhöhen.

Geht es bei Ihrem Geschäftsvorhaben in erster Linie um Dienstleistungen, die mit einem Soft Loan finanziert werden sollen, gelten zusätzliche Voraussetzungen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Service Center.

Festgelegte Empfängerländer

Welche Länder in Österreich als Soft Loan-fähig eingestuft sind, hängt neben den Bestimmungen des OECD-Arrangements von den Schwerpunkten der österreichischen Soft Loan-Politik ab.

Grundsätzlich sind Länder Soft Loan-fähig:

  • deren Pro-Kopf-Einkommen die derzeitige Grenze von 4.515 US-Dollar nicht überschreitet – wie es das OECD-Arrangement vorsieht,
  • für die es eine offene österreichische Garantiepolitik im mittel- und langfristigen Bereich gibt und
  • die für Österreich von besonderem Interesse sind.

In dieser Tabelle sind alle Länder angeführt, für die derzeit ein Soft Loan möglich ist. Gibt es Rahmenabkommen, können Sie es sich als PDF hier herunterladen.

Der Länderkreis kann sich jedoch jederzeit ändern. Nehmen Sie daher bitte in einer frühen Phase der Geschäftsanbahnung oder der Vertragsverhandlungen mit dem Service Center Soft Loans der OeKB Kontakt auf. Dort können Sie auch die Transaktionsrichtgrößen für die einzelnen Empfängerländer erfragen.

   
Asien
 

Bangladesch (KAT 5, LDC)
Indien (KAT 3)
Indonesien (KAT 3)

Absichtserklärung mit Indonesien inkl. Zusammenfassung

Mongolei (KAT 7)

Rahmenabkommen mit der Mongolei (auf Englisch)

Verlängerung des Rahmenabkommens mit der Mongolei.pdf

Nepal (KAT 6, LDC, IWF)
Philippinen (KAT 3)
Vietnam (KAT 4)

Mittel- und
Südamerika
Bolivien (KAT 7)
Honduras (KAT 5, IWF)

Subsahara*

 

Angola (KAT 6, LDC)
Kenia (KAT 7, IWF/WB)

Rahmenabkommen mit Kenia (auf Englisch)

Lesotho (KAT 6, LDC, WB)
Ruanda (KAT 6, LDC, IWF/WB)
Senegal (KAT 5, LDC, IWF/WB)
Tansania (KAT 6, LDC, IWF/WB)
Uganda (KAT 6, LDC, IWF/WB)

Naher Osten/Nordafrika

Ägypten (KAT 6)

Rahmenabkommen mit Ägypten (auf Englisch)

Verlängerung des Rahmenabkommens mit Ägypten

Cabo Verde (KAT 5, IWF/WB)
Marokko (KAT 3)
Tunesien (KAT 7)

*) Für die Länder in dieser Region gelten besondere Bedingungen. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse das Service Center Soft Loans der OeKB.

Informationen zu den OECD-Einstufungen finden Sie auf der Seite Länderinformationen.

Ihr Weg zu einer Soft Loan-Finanzierung: Sprechen Sie mit uns!

Sobald Sie ein Projekt anbahnen, das möglicherweise durch einen Soft Loan an Ihren Vertragspartner unterstützt werden kann, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern und führen Sie durch das Antragsverfahren.

Im Falle von Direktverhandlungen müssen die Anträge am Beginn der Vertragsverhandlungen gestellt werden. Bei Projektvergaben via Ausschreibung sind gewisse Fristen einzuhalten.

Wollen Sie als österreichischer Exporteur an einer Ausschreibung bei einem Tenderverfahren teilnehmen, müssen Sie uns Ihre Absicht mindestens 40 Bankarbeitstage vor „bid closing date“ melden. Bei Ausschreibungen, deren Ausschreibungsfrist weniger als 40 Bankarbeitstage beträgt, müssen Sie sich innerhalb der ersten fünf Bankarbeitstage der Ausschreibungsfrist bei uns melden.

Füllen Sie dazu bitte das Meldeformular und die Zustimmungserklärung zur Notifikation aus und übermitteln Sie beides rechtzeitig postalisch oder per E-Mail an unser Service-Center Soft Loan der Oesterreichischen Kontrollbank AG.

Meldeformular Soft Loans
Ausfüllhilfe für das Meldeformular
Zustimmungserklärung

Was passiert mit Ihrem Antrag?

  1. Wir prüfen Ihren Antrag und legen ihn den zuständigen Gremien vor.
  2. Nach Genehmigung Ihres Antrags wird die OECD über Eckdaten Ihres Projektes informiert (OECD-Notifikation).
  3. Nach 30 Werktagen Wartefrist (OECD-Notifikation) bekommen Sie eine Promesse für die Exportgarantie und die Finanzierung.
  4. Sie und Ihre Hausbank schließen Ihre Verträge mit den Vertragspartnern ab, woraufhin die Promesse in eine effektive Garantie und Finanzierung umgewandelt wird.

Sobald wir im Vorfeld geklärt haben, ob Ihr Projekt grundsätzlich Soft Loan-tauglich ist, und Sie einen Antrag stellen wollen, brauchen wir von Ihnen detailliertere Antworten in einem standardisierten Fragebogen, damit wir Ihr Vorhaben prüfen können.

Für sogenannte de-minimis-Projekte, das sind jene mit einem Auftragswert unter zwei Millionen SZR (Sonderziehungsrechten), ist ein vereinfachter Fragebogen vorgesehen.

Bitte fordern Sie die Fragebögen bei Bedarf via projektanalysen@oekb.at an.

Antrag auf Exportgarantie und Finanzierung

Gemeinsam mit Ihrer Bank stellen Sie einen Antrag für die Exportgarantie G1G3, die den Soft Loan absichert. Den Refinanzierungsantrag stellt Ihre Bank, die alle dafür nötigen Formulare hat. Welche Formulare Sie außerdem brauchen, erfahren Sie in Ihrer Bank oder unserem Service Center.

Antragsformular Garantie G1
AGB Garantie G1

Antragsformular Garantie G3
AGB Garantie G3

Exportgarantien bequem online beantragen

Über my.oekb können Sie Exportgarantien online beantragen und verwalten. Haben Sie bereits einen Zugang zu my.oekb, reicht es, das Service Online-Exportgarantien zu beantragen. Falls Sie noch keinen Zugang haben, registrieren Sie sich ganz einfach online hier: Online Registrierung Export Services

Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie sich für einen Soft Loan interessieren, kontaktieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig. Wir können Sie dann bestmöglich beraten und Ihnen unser Fachwissen für Ihre Projektentwicklung zur Verfügung stellen.

Service Center Soft Loans
T +43 1 53127-2600
softloans@oekb.at

Ihre Hausbank als Partner

Fragen Sie bei Ihrer Hausbank nach Soft Loan-Finanzierungen!

Entwicklungshilfekredite fördern die
nachhaltige Entwicklung in armen Ländern und bringen Vorteile für die österreichische Wirtschaft.

Entdecken Sie, wie die OeEB Investitionen privater Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützt und wie die entwicklungspolitische Wirkung durch projektbezogene Programme verstärkt wird.
Zur Website