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30.11.2020

Beim letzten Meeting der OECD Participants vom 17. bis 19. November 2020 wurden wichtige Entscheidungen getroffen. Für österreichische Exporteure besonders relevant: Die Regelung für Lokalkosten wird künftig flexibler und das Sektorabkommen für "Schieneninfrastruktur" und jenes für "Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel" wurden verlängert.

Als offizielle Export Credit Agency (ECA) Österreichs, handelt die OeKB nicht nur nach nationalen, sondern auch nach internationalen Gesetzen und Regeln. Eines der wichtigsten internationalen Regelwerke ist das OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits. Dieses gilt für öffentlich unterstützte Exportkredite mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und regelt wichtige Bereiche wie maximale Kreditlaufzeiten, Rückzahlungsmodalitäten oder lokale Kosten. Mitte November gab es zum OECD-Arrangement ein virtuelles Meeting, bei dem über Möglichkeiten der Modernisierung des Arrangements und diverse Sektorabkommen gesprochen wurde.  

Künftig höhere Lokalkostenanteile möglich

Mit Exportgarantien soll in erster Linie die österreichische Wirtschaft gefördert werden. Deshalb steht die inländische Wertschöpfung bei der Absicherung von Exporten im Vordergrund. Dennoch kann ein gewisser Anteil an Lieferungen und Leistungen ausländischen Ursprungs mitversichert werden. Das betrifft neben Lieferungen und Leistungen aus Drittländern, die der österreichische Exporteur oder sein Abnehmer zukaufen, vor allem die lokalen Kosten, z. B. für Bau oder Montage, die vor Ort entstehen.

Beim letzten Treffen zum OECD-Arrangement einigten sich die Teilnehmer darauf, die strengen Regeln zu den Lokalkosten in Zukunft flexibler zu gestalten, und sind damit einem Anliegen der Exportwirtschaft nachgekommen, das von der OeKB unterstützt wurde.

Der Anteil deckungsfähiger Lokalkosten beträgt derzeit maximal 30 % des Exportvertragswertes. Durch die erzielte Einigung sind künftig höhere Lokalkostenanteile deckungsfähig:

  • 40 % Lokalkosten für Länder in Laufzeitkategorie I (High Income OECD Länder)
  • 50 % Lokalkosten für Länder in Laufzeitkategorie II (restliche Länder)

Österreichische Exporteure, die Projekte im Ausland umsetzen, bei denen üblicherweise ein größerer Teil an Lokalkosten anfällt, kommen somit leichter an eine Absicherung mittels Exportgarantie.

Die EU muss der neuen Regelung noch formell zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann. Dies wird voraussichtlich im Laufe des 1. Halbjahres 2021 passieren. 
 

Sektorabkommen zu Schieneninfrastruktur und Klimaschutz verlängert

Die OECD-Sektorabkommen regeln spezielle Finanzierungs- und Absicherungsanforderungen von Projekten in ausgewählten Sektoren. Österreichische Unternehmen sind weltweit im Infrastrukturbereich erfolgreich tätig und profitieren vor allem von den Sektorabkommen "Schieneninfrastruktur" und "Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Wasserprojekte".

Das Abkommen "Schieneninfrastruktur" wurde um drei Jahre verlängert. Im Klimaschutzabkommen wurde der Anhang, der Projekte zur Anpassung an den Klimawandel betrifft, um ein Jahr verlängert. 

Österreichische Exportunternehmen, die Projekte in diesen Bereichen umsetzen und sich eine Exportfinanzierung über die OeKB holen, profitieren vor allem von längeren Kreditlaufzeiten.
 

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